Versicherungen dürfen gebündelt werden

Versicherungen dürfen gebündelt werdenBerlin. Vermieter sind berechtigt, die von ihnen für ihre Mietwohnungen aufgewandten Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe mit seinen Mietern abzurechnen

Versicherungen dürfen gebündelt werdenBerlin. Vermieter sind berechtigt, die von ihnen für ihre Mietwohnungen aufgewandten Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe mit seinen Mietern abzurechnen. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass Mieter die Abrechnung der Betriebskosten auch dann nachvollziehen können, wenn der Vermieter eng zusammenhängende Kosten in einem Betrag zusammenfasst. Allerdings hat der Mieter das Recht, die Belege beim Vermieter einzusehen. (AZ: VIII ZR 346/08)Vermietung ist kein HaustürgeschäftWaldshut. (wbü) Auch wenn ein Vermieter ein Haus mit acht Wohnungen besitzt, greift das Haustürwiderrufsgesetz nicht automatisch, urteilte das Landgericht Waldshut-Tiengen. Eine Mieterin widerrief einen Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen, weil sie der Meinung war, dass das Widerrufsgesetz wegen der Vielzahl der verwalteten Wohnungen anzuwenden sei. Das Gericht stufte die Geschäftstätigkeit des Mannes allerdings als "eine private Vermögensverwaltung" ein. (AZ: 1 S 27/07)

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