Online-Shopping Versandhändler müssen Konten aus dem EU-Ausland akzeptieren

Karlsruhe/Berlin · Versandhändler müssen auch Konten im EU-Ausland akzeptieren.

(red) Online-Versandhändler, bei denen Kunden aus Deutschland per Lastschrift bezahlen können, müssen auch Konten im EU-Ausland akzeptieren. Darüber berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der den Versandhändler Pearl verklagt hatte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab den Verbraucherschützern recht (Az. 4 U 120/17). 

In dem verhandelten Fall hatte ein Kunde auf der Internetseite des Elektronik-Versandhändlers versucht, seine Einkäufe per Lastschrift von seinem in Luxemburg ansässigen Konto zu bezahlen. Bereits bei der Eingabe seiner Kontonummer sei ihm eine Fehlermeldung angezeigt worden. Der Kundenservice des Versandhandels teilte ihm auf Anfrage mit, dass bei Kunden, deren Wohnsitz sich in Deutschland befinde, eine Abbuchung von einem ausländischen Konto grundsätzlich nicht möglich sei.

Für die Verbraucherschützer sowie das Oberlandesgericht stellte das einen Verstoß gegen die ­Sepa-Verordnung der Europäischen Union dar. Demnach dürfen Zahlungsempfänger nicht festlegen, in welchem EU-Land das Konto des Zahlungssenders gemeldet sein muss. Laut der Verbraucherschützer profitierten vor allem Grenzpendler, die etwa in Deutschland wohnen, aber in einem angrenzenden EU-Land arbeiten, von der Regelung, da sie häufig Auslandskonten besäßen.

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