Vermittlungsgutscheine wirken wenig bei der Jobsuche

Berlin. Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler führen nach einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nicht zu nachhaltiger Beschäftigung. Obendrein sind sie missbrauchsanfällig. Trotzdem hält die schwarz-gelbe Koalition weiter an diesem Programm fest

Berlin. Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler führen nach einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nicht zu nachhaltiger Beschäftigung. Obendrein sind sie missbrauchsanfällig. Trotzdem hält die schwarz-gelbe Koalition weiter an diesem Programm fest. "Offenbar hat die Branche massiv auf den Gesetzgeber Einfluss genommen, damit die bisher neunjährige Erprobungsdauer nochmals verlängert wird", kritisierte der DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy im Gespräch mit unserer Zeitung. Seit Anfang 2002 haben Arbeitslose ein Recht auf einen Vermittlungsgutschein, mit dem sie private Vermittler für die Jobsuche einschalten können, wenn sie nach zwei Monaten noch keine Stelle gefunden haben. Für Langzeitarbeitslose im Hartz-IV-System liegt die Vergabe eines Vermittlungsgutscheins im Ermessen der Arbeitsagentur. Ist die Jobsuche erfolgreich, winken dem privaten Vermittler bis zu 2500 Euro von der Arbeitsagentur. Vorausgesetzt, dass das Beschäftigungsverhältnis mindestens 15 Wochenstunden umfasst und auf eine Dauer von wenigstens sechs Wochen angelegt ist. Die volle Prämie wird bei einer sechsmonatigen Beschäftigungsdauer fällig.Nach DGB-Angaben haben die Arbeitsagenturen 2009 rund 800 000 Vermittlungsgutscheine ausgestellt. Nur 50 000 wurden eingelöst. Das ist eine Quote von 6,3 Prozent. Nur bei gut der Hälfte dieser Fälle konnten die Arbeitslosen dank privater Vermittlung eine Stelle antreten, die mindestens ein halbes Jahr andauerte. Bei der anderen Hälfte waren die Tätigkeiten auf eine Zeit zwischen sechs Wochen und weniger als sechs Monaten befristet. Auch wurde mehr als jeder vierte Erwerbslose an eine Leiharbeitsfirma weiter gereicht, deren Löhne oft so gering sind, dass sie mit Hartz IV aufgestockt werden müssen. "Über den Vermittlungsgutschein wird so instabile Beschäftigung gefördert", erläuterte Adamy. Dennoch hatte der Bundestag Anfang Juli für eine Verlängerung der Vermittlungsgutscheine um ein weiteres Jahr votiert. Für Adamy ein Gegensatz zu der im Rahmen des Sparpakets angekündigten Umwandlung von gesetzlichen Pflicht- in arbeitsmarktpolitische Ermessensleistungen. "Wenn es um die Absicherung und Förderung der Geschäfte privater Vermittlung geht, wird dieses Ziel von der Regierung offensichtlich aufgegeben", so Adamy.

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