Vermieter darf Trocknen von Wäsche einschränken

Vermieter darf Trocknen von Wäsche einschränkenDüsseldorf. (wbü) Im Streit um Wäsche-Trocknen in der Wohnung hat das Amtsgericht Düsseldorf die Vermieter gestärkt

Vermieter darf Trocknen von Wäsche einschränkenDüsseldorf. (wbü) Im Streit um Wäsche-Trocknen in der Wohnung hat das Amtsgericht Düsseldorf die Vermieter gestärkt. Sieht eine Hausordnung ausdrücklich vor, dass die Mieter Wäsche nur auf dem Balkon oder in einem Trockner auch in der Wohnung getrocknet werden darf, und steht ein Gemeinschaftstrockenkeller zur Verfügung, so hat der Vermieter das Recht, einem Mieter das Wäschetrocknen in der Wohnung ohne den Einsatz eines Trockners zu untersagen. Das Gericht unterstrich, dass er damit Feuchtigkeitsschäden vorbeugen kann. (Az.: 53 C 1736/08)Haftung bei Brand auch für den Nachbarn.Karlsruhe. (wbü) Ist ein Nachbar von einem Wohnungsbrand betroffen, hat der Eigentümer, beziehungsweise seine Versicherung, laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 47/07) dafür zu haften. Konkret waren die Vorräte eines Lederwarengeschäfts durch Rauch, Ruß und Löschwasser wegen des Brandes eines defekten Küchengerätes beim Nachbarn weitgehend vernichtet worden.

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