Verbraucherschützer: Keine Kündigung mehr nach Schadensfall

Stuttgart · Versicherungen sollten ihren Kunden nach Ansicht von Verbraucherschützern künftig nicht schon nach der ersten Meldung zu Unwetter- oder Hochwasserschäden am Haus kündigen dürfen. Diese Forderung erhob die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gestern in Stuttgart und kritisierte die zwar zulässige, aber verbraucherunfreundliche Praxis einiger Versicherungen: Hausbesitzer hätten es nach solch einer Kündigung „schwer, eine neue Versicherung zu finden“, sagte Peter Grieble von der Stuttgarter Verbraucherzentrale.

Versicherungen sollten ihren Kunden nach Ansicht von Verbraucherschützern künftig nicht schon nach der ersten Meldung zu Unwetter- oder Hochwasserschäden am Haus kündigen dürfen. Diese Forderung erhob die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gestern in Stuttgart und kritisierte die zwar zulässige, aber verbraucherunfreundliche Praxis einiger Versicherungen: Hausbesitzer hätten es nach solch einer Kündigung "schwer, eine neue Versicherung zu finden", sagte Peter Grieble von der Stuttgarter Verbraucherzentrale.

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