Urteil: Preisansage-Pflicht für Telefonanbieter verschoben
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung einer Preisansage-Pflicht für sogenannte Call-by-Call-Gespräche im Eilverfahren vorläufig aufgeschoben. Die Regelung kann demnach nicht vor dem 1. August in Kraft treten, entschied der Erste Senat gestern in einer einstweiligen Anordnung (Az. 1 BvR 367/12)
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung einer Preisansage-Pflicht für sogenannte Call-by-Call-Gespräche im Eilverfahren vorläufig aufgeschoben. Die Regelung kann demnach nicht vor dem 1. August in Kraft treten, entschied der Erste Senat gestern in einer einstweiligen Anordnung (Az. 1 BvR 367/12).Nach der im Februar beschlossenen Neuregelung sollten Telefonanbieter verpflichtet werden, vor Beginn eines Call-by-Call-Gesprächs über den geltenden Tarif zu informieren. Der Düsseldorfer Telefonanbieter Tele2 hatte gegen die Regelung geklagt, weil es bei der Einführung der Preisansage-Pflicht keine Übergangsfrist geben sollte. Es sei aus technischen Gründen frühestens ab August möglich, die Pflicht zur Preisansage vor einem Tarifwechsel zu erfüllen. dpa