Urteil: Nicht gewollte Reklame im Briefkasten ist Belästigung

Lüneburg. Ein Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen unerwünschte Reklame im Briefkasten könnte bundesweit gravierende Folgen für die Werbewirtschaft haben. Das Zuschicken von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stelle einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, urteilte das Landgericht

Lüneburg. Ein Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen unerwünschte Reklame im Briefkasten könnte bundesweit gravierende Folgen für die Werbewirtschaft haben. Das Zuschicken von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stelle einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, urteilte das Landgericht. Erkennbar nicht erwünschte Sendungen seien außerdem eine unzumutbare Belästigung. Im Wiederholungsfall droht der Post oder ihren gesetzlichen Vertretern nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. (Az.: 4 S 44/11 - Verkündung am 4. November). "Im Hinblick auf die erhebliche Anzahl von Werbeverweigerern wird dies gegebenenfalls dazu führen, dass die bisher bekannte Form der Postwurfsendungen nicht mehr möglich sein wird", heißt es im Urteil.Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die gesamte Werbewirtschaft ließ die Kammer eine Revision zu. Der Fall könnte also demnächst den Bundesgerichtshof beschäftigen. Ein Revisionsantrag liegt noch nicht vor. dpa

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