Urteil mit Kollateralschaden

Düsseldorf. Im Dauerstreit zwischen Eva Beuys und dem Museum Schloss Moyland hat die Künstlerwitwe einen Punktsieg erzielt. Das Düsseldorfer Landgericht entschied, dass das Museum mit dem weltgrößten Beuys-Bestand 19 Fotos einer TV-Live-Aktion von Joseph Beuys von 1964 nicht mehr ausstellen darf. Das klingt ob eines Bestandes von rund 6000 Werken in Moyland am Niederrhein verschmerzbar

Düsseldorf. Im Dauerstreit zwischen Eva Beuys und dem Museum Schloss Moyland hat die Künstlerwitwe einen Punktsieg erzielt. Das Düsseldorfer Landgericht entschied, dass das Museum mit dem weltgrößten Beuys-Bestand 19 Fotos einer TV-Live-Aktion von Joseph Beuys von 1964 nicht mehr ausstellen darf. Das klingt ob eines Bestandes von rund 6000 Werken in Moyland am Niederrhein verschmerzbar. Das Urteil könnte aber weitreichende "Kollateralschäden" verursachen. Nicht nur Fotos von Kunstaktionen, sondern auch von Konzerten, Theater- und Opernaufführungen könnten bald der "Zensur" der Künstler unterliegen - oder ihrer Erben. Es geht um das Urheberrecht. Da die Fotos der Live-Aktion - Beuys stellte damals eine Fettecke her - "eine Umgestaltung des bewegten Originalwerks ins Statische" darstellten, sprach das Landgericht das Urheberrecht der Witwe von Joseph Beuys (1922-1986) zu. Moyland hätte Eva Beuys (77) um Erlaubnis für die Ausstellung der Fotografien des 2008 gestorbenen Fotografen Manfred Tischer fragen müssen. Das Urteil löst in Experten-Kreisen Verwunderung aus. Die Leiterin der Fotografischen Abteilung des Essener Folkwang-Museums Ute Eskildsen, sagte der dpa, es gebe viele andere bisher nie beanstandete Fotos von berühmten Beuys-Aktionen. "Warum gerade diese?" Beuys habe immer Fotografen bei seinen Happenings zugelassen, sagt Eskildsen. Jeder Performance-Künstler sei an der Vermittlung seiner zeitlich begrenzten Aktion interessiert - und nehme dabei in Kauf, dass der Fotograf diese auch interpretiere. Eskildsen sieht die Rechte von Fotografen nicht genug geschützt und kritisiert den Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, Gerhard Pfennig. Die VG Bild-Kunst vertrat Eva Beuys als Klägerin vor Gericht, gleichzeitig ist Pfennig privater Anwalt der Künstlerwitwe. "Er müsste die Fotografen genauso schützen wie die Künstler", sagt Eskildsen. Pfennig selbst scheint die Entscheidung Unbehagen zu bereiten: In einem Zeitungsinterview im Juli hatte er selbst eingeräumt, dass das Gericht Museen und Fotografen "keinen Gefallen" tue, wenn es der von ihm angestrengten Klage der VG Bild- Kunst stattgebe. Auch Moyland-Chefin Bettina Paust sieht durch das Urteil "gravierende Auswirkungen" nicht nur für Kunstaktionen, sondern auch für Theater und Konzerte. "Fotografen haben dann keine Rechte mehr an ihren Fotos", befürchtet sie. dpa

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