Urteil macht Weg für Tanköllager im Saarhafen frei

Saarlouis. Die Stadt Saarlouis ist gestern vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis mit einer Klage gegen die Genehmigung eines Tanköllagers im Saarhafen gescheitert. Damit bleibt die Genehmigung gültig, die das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz dem Mineralölhersteller Liqui Moly zuvor erteilt hatte

Saarlouis. Die Stadt Saarlouis ist gestern vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis mit einer Klage gegen die Genehmigung eines Tanköllagers im Saarhafen gescheitert. Damit bleibt die Genehmigung gültig, die das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz dem Mineralölhersteller Liqui Moly zuvor erteilt hatte. Das Unternehmen will acht Tanks für 16 200 Liter Öl zur Verarbeitung in seinem Werk Méguin in Saarlouis-Fraulautern bauen. Das Öl sollen 25 Schiffe pro Jahr bringen. Der Stadtrat von Saarlouis kann aber noch in Berufung gehen. Stadt und Unternehmen hatten sich monatelang hitzige Wortgefechte um das Tanklager geliefert. Die Stadt fürchtet um die Sicherheit ihres Grundwassers. Wichtigste Grundlage ihrer Klage war ein Planfeststellungsbescheid von 1986, eine Art Baugenehmigung, für den Hafen. Der Bescheid schloss die Lagerung wassergefährdender Stoffe auf dem Hafengelände aus. Richter Ulrich André legte aber dar, dass das geplante Lager außerhalb des Geltungsbereichs dieses Bescheides liege. Zu entscheiden sei nach allgemeinem Baurecht. Das erlaube ein Tanklager an dieser Stelle. we

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