Koblenz Urteil: AfD hat keinen Anspruch auf Rathaussaal
Koblenz · Die AfD-Fraktion im Koblenzer Stadtrat hat nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts keinen Anspruch auf Nutzung des historischen Rathaussaals für eine Bürgerinformationsveranstaltung.
02.08.2018
, 21:14 Uhr
Der Saal stehe Fraktionen generell nicht zur Verfügung – damit habe auch die AfD kein automatisches Recht darauf, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung (Az: 1 L 701/18.KO). Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Der Koblenzer OB David Langner (SPD) hatte Ende Juni einen Antrag der AfD abgelehnt, den Saal für eine Veranstaltung am 2. Oktober 2018 besetzen zu können.