Düsseldorf Urlaub verfällt nach Kündigung nicht

Düsseldorf · Ein Urlaubsanspruch verfällt nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht. Darauf weist der Bund-Verlag unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 9 AZR 321/16) hin.

Das gelte etwa dann, wenn der Arbeitgeber sich gegen die Kündigung wehrt und deshalb vorerst weiter im Unternehmen arbeitet: Beide Seiten müssten in dieser Zeit die Pflichten weiter erfüllen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Das bedeute unter anderem, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass die Beschäftigten den ihnen zustehenden Jahresurlaub tatsächlich nehmen können.

(dpa)
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