Urteil Untermiete muss genehmigt werden

Berlin · () Mieter dürfen nicht einfach so einen Untermieter in ihrer Wohnung aufnehmen. Vorher müssen sie ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Hat der Mieter ein berechtigtes Interesse, darf der Vermieter den Untermieter nicht einfach ablehnen.

Nicht berechtigt ist das Interesse aber, wenn der Mieter in ein nicht weit entferntes Haus gezogen ist und nun die alte Bleibe weitgehend untervermieten will. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Az.: 8 C 338/18).

(dpa)
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