Union will Streikrecht beschränken

Berlin · Nachdem die Lokführergewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn erneut Streiks angekündigt hat, drängt der Wirtschaftsflügel der Unions-Bundestagsfraktion auf eine Reaktion per Gesetz.

Die neuerliche Streik-Ankündigung der Lokführergewerkschaft GDL hat die Debatte über das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit neu entfacht. Dem Wirtschaftsflügel in der Unionsfraktion des Bundestages geht die Vorlage von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD ) zur Eindämmung des Einflusses kleiner Spartengewerkschaften nicht weit genug. Er verlangt eine ausdrückliche Beschränkung des Streikrechts.

Die politische Sprengkraft der Neuregelung hatte die große Koalition Anfang März zu spüren bekommen. Damals zogen Mahnwachen vor den Parteizentralen von CDU und SPD in Berlin auf. Mit der Aktion protestierten Mitglieder kleinerer Gewerkschaften, weil sie ihre Organisationen durch das geplante Gesetz existenziell bedroht sehen. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für den 22. Mai vorgesehen. Im Kern geht es um Fälle, in denen konkurrierende Gewerkschaften für dieselben Beschäftigtengruppen Lohnabschlüsse durchsetzen wollen und sich untereinander nicht einigen können.

Im aktuellen Konflikt bei der Bahn betrifft das zum Beispiel die Lokrangierführer, die bislang von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG vertreten wurden und für die sich nun auch die Lokführergewerkschaft GDL zuständig fühlt, um ihre Machtposition auszubauen. Geht es nach Nahles, ist hier nur der Tarifvertrag anwendbar, den die Arbeitgeber mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft abschließen. Von einer Einschränkung des Streikrechts ist zwar nicht die Rede, aber ein Arbeitskampf läuft ins Leere, wenn der Tarifvertrag am Ende nur ein Papiertiger ist. Deshalb zweifeln die Gegner auch an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Die GDL hat bereits eine Klage in Karlsruhe angekündigt.

Der Wirtschaftsflügel der Union setzt nun noch eins drauf. Nach einem Eckpunkte-Papier, das unter anderem von Fraktionsvize Michael Fuchs unterzeichnet ist, soll die Unzulässigkeit von Streiks im Gesetz selbst geregelt "und nicht in der Begründung versteckt werden". Darüber hinaus wollen Fuchs & Co "spezifische Vorschriften für die Daseinsvorsorge" durchsetzen. Konkret sind damit Beschränkungen des Streikrechts in Bereichen wie Luft- und Bahnverkehr, Energie- und Wasserversorgung, medizinischer Versorgung sowie Erziehung und Kinderbetreuung gemeint. Für diese Sektoren soll ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben werden, wenn die Tarifverhandlungen gescheitert sind. Obendrein müssen Streiks vier Tage vorher angekündigt werden. "Es geht um die Zukunft der Tarifeinheit, und da muss die besondere Situation bei der Daseinsvorsorge berücksichtigt werden", hieß es gestern beim Wirtschaftsflügel. In anderen europäischen Ländern gebe es dazu bereits Regelungen. Deshalb bestehe hier Nachholbedarf. Juristische Bedenken weist man zurück. Das Papier sei von Rechtswissenschaftlern geprüft worden.

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