Union erwägt Verfassungsänderung für Tarifeinheit

Frankfurt. Die Union hat mit Entsetzen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts reagiert, den Grundsatz der Tarifeinheit in Betrieben zu kippen. Sie erwägt zur Rettung der Tarifeinheit nun auch eine Verfassungsänderung

Frankfurt. Die Union hat mit Entsetzen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts reagiert, den Grundsatz der Tarifeinheit in Betrieben zu kippen. Sie erwägt zur Rettung der Tarifeinheit nun auch eine Verfassungsänderung. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs (CDU), sagte der "Frankfurter Rundschau", es dürfe nicht sein, dass durch eine Aufsplittung der Tarifverträge Betriebe lahm gelegt werden könnten. "Da wird dann nur noch gestreikt. Das hätte verheerende gesamtwirtschaftliche Folgen", sagte Fuchs, ein Vertreter des Unions-Wirtschaftsflügels. Wenn der in der Verfassung festgeschriebene Grundsatz der Koalitionsfreiheit einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit entgegenstehe, sei auch eine Verfassungsänderung nicht ausgeschlossen. Auch der Unions-Arbeitnehmerflügel plädierte dafür, die Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben. "Die Gerichtsentscheidung ist nicht glücklich für den Betriebsfrieden", sagte der Vorsitzende der Unions-Arbeitnehmer im Bundestag, Peter Weiß. Mit einer Zunahme der Tarifauseinandersetzungen seien auch mehr Streiks zu erwarten. Unterstützung kann die Union von der SPD erwarten: Deren Vize-Fraktionschef Hubertus Heil warnte ebenfalls davor, durch eine Zersplitterung der Tariflandschaft mehr Arbeitskämpfe und die Spaltung von Belegschaften zu riskieren. ddp

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