Mannheim Unfallversicherung deckt Betriebssport nicht immer ab
Mannheim · () Arbeitnehmer sind während des Betriebssports gesetzlich unfallversichert. Das gilt aber nur, wenn dieser mindestens einmal pro Monat stattfindet. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.
14.09.2018
, 20:40 Uhr
Voraussetzung ist außerdem, dass das Unternehmen das Training organisiert, zum Beispiel, indem es den Sportraum zur Verfügung stellt. Die Sportart spiele keine Rolle. Wettkämpfe seien wiederum nicht versichert.