Mannheim Unfallversicherung deckt Betriebssport nicht immer ab

Mannheim · () Arbeitnehmer sind während des Betriebssports gesetzlich unfallversichert. Das gilt aber nur, wenn dieser mindestens einmal pro Monat stattfindet. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.

Voraussetzung ist außerdem, dass das Unternehmen das Training organisiert, zum Beispiel, indem es den Sportraum zur Verfügung stellt. Die Sportart spiele keine Rolle. Wettkämpfe seien wiederum nicht versichert.

(dpa)
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