Leserbrief Hülzweiler Glockengeläut und Fluglärm Und was ist mit Kampfjet-Lärm?

Glockengeläut und Fluglärm

Herr Jost, zum Hülzweiler Glockengeläut sagen Sie, Lärmschutzbestimmungen müssen eingehalten werden. Lachhaft. Täglich werden wir mit Kampfjetlärm von über 90 Dezibel gefoltert. Wir haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. MP Hans ist in der Pflicht, zu handeln, zumal Bouillon nichts tut.

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