Umweltbundesamt: Gesetz für Fracking muss schnell kommen

Berlin · Das Umweltbundesamt drängt auf eine rasche gesetzliche Regulierung der umstrittenen Fracking-Technologie zur Gewinnung von Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten. "Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie und braucht daher enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit", sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Amtes, gestern bei der Vorstellung eines neuen Fracking-Gutachtens.

"Solange sich wesentliche Risiken dieser Technologie noch nicht sicher vorhersagen und damit beherrschen lassen, sollte es in Deutschland kein Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas geben."

Krautzberger unterstrich, dass die von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks (beide SPD ) vorgelegten Eckpunkte schnell in ein Gesetz münden müssten. Zentraler Bestandteil der vorgesehenen Gesetzesänderungen müsse ein Verbot der Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein über eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes sein. Zudem sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig und ein Verbot in Wasserschutzgebieten.

Das Umweltbundesamt empfiehlt eine umfangreiche Risikobewertung sämtlicher Fracking-Vorhaben zur Gas- und zur Erdölförderung. Dies gilt auch für alle Erprobungsmaßnahmen. Die Behörde halte wie die Ministerien weiter daran fest, jede Form des Frackings in Wasserschutz- und Heilquellschutzgebieten, aber auch in anderen sensiblen Gebieten wie in Einzugsgebieten von Seen und Talsperren oder Naturschutzgebieten ausnahmslos zu verbieten.

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