Wissen Verträge und Abos online kündigen - wie geht das?

Am 1. Oktober 2016 trat eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die es Verbrauchern erleichtern soll, Verträge, die online geschlossen wurden, auch online zu kündigen. Seit diesem Tag können Sie . Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen.Wie war die Situation früher?

Verträge und Abos online kündigen - wie geht das?
Foto: pexels.com@Jeshoots


Schon seit einiger Zeit ist es Verbrauchern möglich, alle Arten von Verträgen online abzuschließen. Gleich ob es um einen neuen Handyvertrag, den Wechsel des Stromanbieters oder um eine Versicherung ging, alles konnte online erfolgen, ohne dass Ihre Unterschrift nötig war. Anders sah es aus, wenn Sie den Vertrag oder das Abo kündigen wollten. Plötzlich war es dann mit der Kundenfreundlichkeit vorbei und die Anbieter bestanden auf der Kündigung in Schriftform und mit eigenhändiger Original Unterschrift. Die Schikane ging sogar noch weiter und gewöhnliche Briefe mit einem Kündigungsschreiben wurden vielfach einfach ignoriert, da es keinen Nachweis über die erfolgte Zustellung gibt. Um sicher zu gehen, dass die Kündigung wirksam wurde, mussten Verbraucher teure und umständliche Einschreiben mit Rückschein wählen.

Was ist neu seit dem 1. Oktober 2016?
Ab diesem Tag können alle Verträge oder Abos auch online gekündigt werden. Die Kündigung bedarf nur noch der Textform, nicht nur der Schriftform (Brief) und ist auch ohne eigenhändige Unterschrift gültig. Theoretisch können Sie daher per Email, Fax, WhatsApp und anderen sozialen Nachrichtendiensten oder sogar SMS kündigen. Von dieser Regelung sind nur Arbeitsverhältnisse und Mietverträge ausdrücklich ausgenommen. Das stellt eine enorme Erleichterung für den Verbraucher dar und ist ein großer Schritt in Richtung guter Kundendienst.

Welche Probleme kann es geben?
Auf dem deutschen Verbrauchermarkt, egal um welche Branche es sich handelt, herrscht ein starker Wettbewerb. Deswegen sind die einzelnen Anbieter sehr daran interessiert, neue Kunden zu akquirieren und bestehende zu halten. Dafür ist ihnen jedes legale Mittel recht . Zu den besten Methoden gehört es, eine eingehende Kündigung einfach zu ignorieren und so zu tun, als ob nie etwas passiert sei. Andere Anbieter bombardieren den Kunden förmlich mit Emails, in denen sie wieder und immer wieder nach den Gründen der Kündigung fragen oder Sie mit neuen, attraktiven Angeboten zur Rücknahme der Kündigung bewegen wollen. Nicht selten werden Sie auch Anrufe von Callcentern erhalten, bei denen es um dasselbe Thema geht. Diese Anrufe erfolgen häufig abends nach 18 Uhr. Die Anbieter wissen, dass die meisten Menschen zu dieser Zeit zu Hause sind und es sich vor dem Fernseher oder beim Abendbrot gemütlich machen. Andere Anbieter verwenden einen speziellen Trick. Sie verstecken ihre Kontaktdaten auf ihrer Homepage so gut, dass sie nur durch eine umständliche Suche zu finden sind. Üblich sind auch lange Email Adressen, die nicht kopiert werden können. Der Zweck dieser Adressen besteht darin, dass sich der Verbraucher vertippen und entnervt aufgeben soll.

Was können Sie tun?
Wenn Sie durch Emails belästigt werden, aktivieren Sie Ihren Spamfilter und blockieren Sie die Mails. Sie können entweder bestimmte Adressen oder Wörter im Betreff blockieren. Bei unerwünschten Telefonanrufen sagen Sie dem Anrufer klar und deutlich, dass Sie in Zukunft nicht mehr belästigt werden möchten. Notfalls können Sie die Nummer in Ihrem Telefon (Handy und Festnetz) blockieren.
Wenn Sie per Email kündigen, sichern Sie eine Kopie des Textes, indem Sie die Mail ausdrucken oder ein Bildschirmfoto (Screenshot) anfertigen. Fordern Sie vom Empfänger eine Lesebestätigung an. Manche Email-Anbieter bieten Ihnen auch die Option eines elektronischen Einschreibens. Damit haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung zugestellt wurde. Wenn Sie die Kündigung per Fax zustellen, achten Sie darauf, dass das Faxgerät so eingestellt ist, dass es am Ende der Übertragung einen Sendebericht ausstellt. Dieser dient als Nachweis, zu welchem Zeitpunkt und an welche Nummer die Kündigung gefaxt wurde.
Eine Kündigung per SMS oder einem sozialen Nachrichtendienst ist zwar theoretisch möglich, aber zu unsicher, da es schwerfällt, die Zustellung zu beweisen.

Am Ende ist und bleibt das Einschreiben mit Rückschein noch immer die sicherste Methode der Kündigung. Diese klassische Form der Kündigung sollten Sie immer dann wählen, wenn es um wichtige Verträge oder Versicherungen geht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort