Tipps Sitzlift ja oder nein? – Die wichtigsten Tipps

Viele Menschen bekommen mit zunehmendem Alter Schwierigkeiten mit dem Treppensteigen, auch wenn es kein Problem ist, sich aus eigener Kraft auf ebener Strecke fortzubewegen. Ein Sitzlift für die Treppe kann den Betroffenen den Alltag wieder erleichtern.

Sitzlift ja oder nein? – Die wichtigsten Tipps
Foto: treppenlift © Dron

Die Gelenke schmerzen beim Treppenaufstieg und die allgemeine Fitness lässt nach. Wer zudem gesundheitliche Probleme hat, der hat mit dem täglichen Treppensteigen seine Mühen, die eigene Wohnung zu erreichen. Auch, wer in einem Wohnhaus mit mehreren Etagen wohnt, steht vor der Entscheidung seinen Wohnbereich komplett in den unteren Bereich zu verlegen oder aber einen Sitzlift für die Treppe einbauen zu lassen. Welche Rechte Sie als Mieter haben und worauf Sie besonders achten sollten - wir verraten es Ihnen.

Mieter haben das Recht auf einen Treppenlift

Vor dem Baubeginn sollten die amtlichen Baubestimmungen geprüft werden. So stellen Sie sicher, dass diese eingehalten werden. Wenn der Einbau des Lifts in einem Mehrfamilienhaus erfolgen soll, dann ist zuerst die Bewilligung des Vermieters oder des Eigentümers einzuholen. Normalerweise sollte das kein Problem sein. Der Mieter muss aber im Falle des Auszugs für den Rückbau sorgen und das auch so kommunizieren. Gibt es wider Erwarten doch Probleme, kann im Notfall eine gerichtliche Entscheidung den Sachverhalt klären. Wenn ein Mieter seine Wohnung aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr erreichen kann, dann ist es möglich, den Bau eines Lifts gerichtlich zu erzwingen.

Mindestbreite der Treppe - 80 Zentimeter

Im Normalfall lässt sich so gut wie jede Treppe mit einem Sitzlift ausstatten. Einige Voraussetzungen muss die Treppe jedoch erfüllen, damit ein Treppenlift eingebaut werden kann. Sie muss mindestens 80 Zentimeter breit sein, in Mietshäusern sogar einen Meter oder mehr. Wichtig ist, dass die Treppe trotz Sitzlift weiterhin gut begehbar für andere Mieter bleibt, die ihre Wohnung in den oberen Etagen zu Fuß erreichen wollen. Ist das der Fall, dann kann der Einbau beginnen.

Erst Beratung, dann Kauf

Gerade weil es sich bei der Hauptkundengruppe um ältere Menschen handelt, hört man immer wieder von besorgniserregenden Fällen, in denen Käufer von Treppenliften in den Verhandlungen unter Druck gesetzt wurden oder sich im Nachhinein getäuscht gefühlt haben. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich zunächst bei neutralen Stellen über das Angebot am Markt zu informieren und sich dort auch Auskunft über Finanzhilfen und rechtliche Fragen geben zu lassen. Mit diesem grundlegenden Wissen kann man sich an erste Anbieter wenden, die bestenfalls in der Nähe des Wohnorts zu finden sind. Informieren Sie sich auch hier zuerst unverbindlich. Wenn es möglich ist für Sie, dann nehmen Sie eine Begleitung mit, die Sie dabei unterstützen kann. Ein seriöser Anbieter wird Ihnen einen angemessenen Zeitraum geben, um in Ruhe über das Angebot nachdenken zu können und Sie nicht sofort zu einem Vertragsabschluss drängen. So können Sie auch die Möglichkeit nutzen, dieses noch einmal von einer neutralen Instanz prüfen zu lassen.

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