
Dies ist aber nur möglich, wenn Hausbesitzer und Helfer die Arbeiten korrekt und innerhalb der vereinbarten Zeit ausführen. Da man sich hier leicht überschätzt, sollte jeder Bauherr im Vorfeld genau überlegen, ob er das erforderliche handwerkliche Geschick hat. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Arbeiten fehlerhaft sind, muss meist ein Fachmann nachbessern. Dies kann teuer werden. Auch eignet sich nicht alles zum „Selbermachen“. Vor allem Dachdecker- und Zimmererarbeiten sollten immer dem Fachmann überlassen werden.
In der Praxis sind Bauherren oft bei Eigenleistungen überfordert, da ihnen die Fachkenntnisse fehlen. Auch nervlich gelangen sie schnell an ihre Grenzen, wenn die Arbeiten viel mehr Zeit beanspruchen als geplant. Dies sollte beachtet werden, bevor man sich für Eigenleistungen entscheidet.
Zeitfaktor nicht unterschätzen
Beim oben genannten Beispiel sind zirka 850 Stunden selbst zu leisten. Nicht zu unterschätzen ist dazu der enorme zeitliche Aufwand, um den Neubau organisatorisch abzuwickeln. Selten klappt alles wie vorgesehen: Handwerker kommen nicht zur vereinbarten Zeit, das Wetter macht manche Arbeiten unmöglich und vieles mehr. Hinzu kommt Zeit für regelmäßige Telefonate und Korrespondenz mit Bauunternehmen und Kreditgeber. Außerdem sollte der Bauherr auf der Baustelle Präsenz zeigen und nach dem Rechten sehen.

Was viele nicht berücksichtigen: Laien bewältigen die Arbeit nie in derselben Zeit wie Handwerker. In der Realität schaffen sie maximal 60 Prozent des Pensums eines Profis, oft sind es sogar nur zehn Prozent.
Der Bauherren-Schutzbund (BSB) empfiehlt, nicht mehr als fünf bis zehn Prozent der Gesamtkosten als Eigenleistung zu kalkulieren. Ausnahme: Einer der Bauherren ist selbst versierter Handwerker. Banken rechnen bei der Finanzierung die Eigenleistung dem Eigenkapital hinzu. Der Kreditbedarf verringert sich. Das Risiko: Wer sich falsch einschätzt oder wegen Krankheit ausfällt, muss die fehlenden Mittel dennoch aufbringen.
Laien können nicht alle Arbeiten ausführen
Professionelle Handwerker haben für ihren Beruf nicht ohne Grund eine mehrjährige Lehrzeit absolviert. Generell ist von Arbeiten abzuraten, die spezielle Fachkenntnisse oder Wissen über gesetzliche Regeln und Bauvorschriften erfordern. Dazu zählen: Klempnerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Zimmererarbeiten, Installationsarbeiten oder Abdichtungsarbeiten. Einige dieser Arbeiten dürfen nur Fachleute ausführen, dies schreibt der Gesetzgeber vor. Von Laien gut durchführbar sind dagegen Arbeiten an der Außenanlage, das Verlegen der Bodenbeläge sowie Maler- oder Tapezierarbeiten. Schon in der Planungsphase können sich Hausbesitzer von den Anbietern die Eigenleistungen aufschlüsseln lassen. Im Vertrag sind diese Arbeiten und die dafür berechneten Gutschriften exakt aufzunehmen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Zu bedenken ist, dass die einzelnen Gewerke sich gegenseitig beeinflussen. Viele Arbeiten sind erst durchführbar, wenn andere abgeschlossen sind. Erbringt der Bauherr die Eigenleistung nicht in der vereinbarten Zeit, ergeben sich terminliche Probleme. Vorsicht: Für unsachgemäß ausgeführte Eigenleistungen bestehen keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung und Gewährleistung. Ein Tipp: Nur Arbeiten selbst zu übernehmen, die anfallen, nachdem der Bau fertig ist und das Haus abgenommen wurde. Dadurch bleiben die Gewährleistungsansprüche erhalten.
Rechtliche Fragen klären
Rechtlich gelten Bauherren als Unternehmer, wenn sie selbst, ihre Familie und Freunde am Bau mitarbeiten. Damit alle gesetzlich unfallversichert sind, müssen die Eigenleistungen bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Für jeden Helfer sind dann Pflichtbeiträge fällig. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche ab Baubeginn erfolgen. Anderenfalls können Strafen bis zu 2.500 Euro anfallen. Außerdem haftet der Bauherr für Unfälle. Die Bauherren müssen darüber hinaus für einen ausreichenden Arbeitsschutz ihrer Helfer sorgen. Wer seine Helfer bezahlt, überschreitet schnell die Grenze zur Schwarzarbeit. Über die geltenden gesetzlichen Regeln sollte man sich im Vorfeld genau informieren. tdx/RGBuW/sem