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Prüfer müssen auch Verbandkasten checken

Zur Pflichtuntersuchung gehört, dass die Prüfer kontrollieren, ob der Verbandkasten an Bord ist und ob der Inhalt der Norm entspricht. Zusätzlich kann laut der Prüforganisation Dekra als Ergänzungsuntersuchung auch der Zustand, also das Ablaufdatum, geprüft werden. Foto: Dron / stock.adobe.com

Ein Verbandkasten ist Pflicht in jedem Auto, genauso wie das Warndreieck und die Warnwesten. Hinein gehört eine ganze Reihe von Dingen, etwa Wundschnellverbände, Kompressen, Schere und Einmalhandschuhe. Und künftig gehören wohl auch zwei Masken hinein. Einmal im Auto verstaut, gerät der Verbandkasten schnell in Vergessenheit. Gut, wenn kein Unfall passiert, bei dem man ihn braucht. Dennoch sollten Autofahrer im Blick haben, ob ihre Ausrüstung komplett ist.

Ein Verbandkasten gehört in jedes Auto. Wenn man Glück hat, muss man ihn nie benutzen, doch für den Fall der Fälle muss er tiptop sein.

Spätestens bei der Hauptuntersuchung steht der Verbandkasten auf dem Prüfstand. Hält der Verbandkasten unbegrenzt, wenn er einmal vollständig ist? Nein. Es gibt ein Ablaufdatum auf dem Kasten und das gilt laut dem TÜV-Verband für solche Dinge wie Verbandsmaterialien oder Kompressen. Diese sind alle separat gekennzeichnet. „Eine Schere und andere Inhalte haben kein Verfallsdatum, sodass man grundsätzlich auch die einzelnen abgelaufenen Bestandteile austauschen könnte, bevor man den ganzen Verbandskasten entsorgt“, sagt der Fahrzeugtechnik-Experte des TÜV, Frank Schneider.

Verpflichtende Kontrolle

Zur Pflichtuntersuchung gehört, dass die Prüfer kontrollieren, ob der Verbandkasten an Bord ist und ob der Inhalt der Norm entspricht. Zusätzlich kann laut der Prüforganisation Dekra als Ergänzungsuntersuchung auch der Zustand, also das Ablaufdatum, geprüft werden. Fehlt der Verbandkasten, ist er mangelhaft oder unvollständig, so wird das als „geringer Mangel“ beanstandet. Ist das Datum abgelaufen, taucht das lediglich als Hinweis im Prüfbericht auf, erklärt Dekra.

Kann ich wegen des Verbandkastens die Plakette nicht bekommen? „Bei einem geringen Mangel wird die Plakette erteilt“, sagt Frank Schneider, „es liegt in der Halterverantwortung, den Mangel abzustellen.“ Das heißt, man muss nicht noch einmal mit dem erneuerten Verbandkasten zur Prüfstelle. Das ist der Unterschied zum sogenannten „erheblichen Mangel“ – dieser muss erst behoben werden, bevor es die Plakette gibt. Laut Dekra müssen geringe Mängel allerdings innerhalb eines Monats behoben werden. Ob das in Sachen Verbandkasten geschehen ist, könnte bei einer Verkehrskontrolle herauskommen. Der ADAC weist darauf hin: Wer keinen Verbandkasten mitführe, riskiere bei einer Verkehrskontrolle mit dem Auto ein Verwarnungsgeld bis zu 10 Euro.

Beim Kauf eines Verbandkastens kann man laut TÜV nicht viel falsch machen. Denn der Inhalt muss der Norm DIN 13164 entsprechen. „Die Qualität der enthaltenen Medizinprodukte ist ebenfalls durch entsprechende Normen und Standards abgesichert“, sagt Schneider.

Eine Neuerung gibt es seit diesem Jahr: Im Verbandskasten ist auch der medizinische Mund-Nasen-Schutz verpflichtender Bestandteil sein. dpa/tmn

Bremsflüssigkeit im Auto

Wie oft muss sie gewechselt werden?


Egal, ob Benzin im Tank, Öl im Motor oder Wischwasser - die korrekten Stände solcher Flüssigkeiten haben viele Autofahrer penibel im Auge. Aber auch die Bremsflüssigkeit darf nicht vergessen werden. Die Bremsflüssigkeit im Auto ist nach Angaben des Herstellers zu wechseln. Das ist zumeist alle zwei Jahre nötig, so der TÜV. Die Flüssigkeit kann Feuchtigkeit aus der Luft anziehen und binden. Bei starken Beanspruchungen wie etwa auf Talfahrten mit hohen Bremstemperaturen können Gasblasen in der Flüssigkeit entstehen. Diese können sich aufgrund des hohen Drucks im System komprimieren lassen, was im schlimmsten Fall die Bremswirkung auf null reduziere, so die Prüforganisation.

Auch zwischendurch ist es besser, hin und wieder einen Blick auf den Ausgleichsbehälter der Bremsflüssigkeit im Motorraum zu werfen. Liegt der Stand unter der Minimum-Kennzeichnung, ist das laut TÜV ein Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. Wer so etwas feststellt, sollte die Ursachen so schnell wie möglich von einer Werkstatt abklären lassen. Das gilt für jegliche Auffälligkeiten an der Bremsanlage. Die Fachbetrieb in der Region stehen für alle Fragen rund ums Auto zur Verfügung. dpa/tmn

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