Da mit jedem Kauf auch rechtliche Zusammenhänge zwischen Käufer und Verkäufer geschaffen werden, muss der Verkäufer sich auch mit den betreffenden Gesetzen und Verordnungen auskennen. Die Rechte des Käufers gehen dabei im Sinne der Kundenerhaltung und Nachhaltigkeit oft über die des Händlers hinaus. Notfalls muss der Verkäufer aus Kulanzgründen auch mal seinen eigentlich festgeschriebenen Anspruch fallen lassen, falls der Kunde mit einem Produkt nach dem ersten Gebrauch nicht zufrieden ist. Nachbesserungen sind bei Handelsgütern oder technischen Geräten oft unerlässlich. Der Verkäufer sollte zwar immer das betriebliche Fortbestehen im Auge haben, aber die Kunden haben auch das Recht auf Nachbesserung. Hier muss man gegebenenfalls abwägen, welche Interessen im Sinne des Händlers überwiegen. Im dualen Ausbildungssystem wird auf alle Belange eingegangen und das Verkaufen anhand von praktischen Beispielen eingeübt. hfr
Empfohlener Bildungsabschluss: Hauptschulabschluss
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Arbeitszeit: werktags
Ausbildungsvergütung: zwischen 750 und 835 Euro