Der Tätigkeitsbereich eines Finanzfachwirtes ist breit gefächert. Finanzfachwirte haben täglich mit Zahlen zu tun und müssen hinsichtlich der geltenden Vorgaben und Rechtsgrundlagen immer auf dem aktuellen Stand sein. Als Voraussetzung wird mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss gefordert. Wer über das Fachabitur verfügt, kann auch ein dreijähriges duales Studium zum Diplom-Finanzfachwirt absolvieren.
Während der dualen Ausbildung (zwei Jahre) wird parallel zur Praxiserfahrung theoretisches Wissen in den Bereichen Wirtschaft, Buchführung, Kommunikation und Steuerrecht vermittelt.
Denn Finanzfachwirte befassen sich in erster Linie mit Steuern wie zum Beispiel Einkommens-, Körperschafts-, Grunderwerbs- oder Erbschaftssteuer. Sie betreuen Arbeitsgebiete im Bereich der Veranlagung, Bewertung, Vollstreckung, Betriebsprüfung bzw. Steuerfahndung.
Bei Steuer- und Finanzbehörden übernehmen Finanzfachwirte Aufgaben als Sachbearbeiter im Innendienst, d.h. sie sitzen am Schreibtisch in der Veranlagungsstelle, der Rechtsbehelfstelle, Bewertungsstelle, Erbschaftssteuerstelle, Grunderwerbsstelle, der Finanzkasse, der Vollstreckungsstelle oder in der Straf- und Bußgeldsachenstelle. Neben der Veranlagung von Steuerpflichtigen ermitteln sie Einheitswerte für unbebaute und bebaute Grundstücke. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Erbschaften und Schenkungen steuerlich zu erfassen und auszuwerten. Im Bereich des Zolldienstes kontrollieren sie beispielsweise Ein-, Aus- und Durchfuhrverbote und geben Waren zollamtlich frei. Bei der Zollfahndung, aber auch bei Betriebsprüfungen, arbeiten Finanzfachwirte durchaus auch mal im Außendienst. mki
Empfohlener Bildungsabschluss: Mittlerer Bildungsabschluss
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Arbeitszeit: werktags
Ausbildungsvergütung: 1.000 bis 1.100 Euro