Telefonaktion Fragen zum Wechsel der Kfz-Versicherung
November ist der Monat, in dem man normalerweise die Kfz-Versicherung wechseln kann. Zunächst empfiehlt sich ein Blick in den Versicherungsschein, ob eine Kündigung zum 1. Januar möglich ist.Wenn ja, dann muss die Kündigung am 30. 11. bei der Versicherung eingegangen sein.Fragen zu diesem Thema beantwortet heute zwischen 16 und 18 Uhr eine Expertin der Verbraucherzentrale.
25.11.2018
, 20:43 Uhr
Telefon Eva-Maria Loch, (0681) 502 2620