Klägerin des Tages Yoko Ono

Wegen einer Klage der John-Lennon-Witwe muss die Hamburger Szene-Kneipe „Yoko Mono Bar“ nach 17 Jahren ihren Namen ändern. Er sei ihrem eigenen zu ähnlich, sagte ein Gerichtssprecher.

 ARCHIV - Die Musikerin und Künstlerin Yoko Ono kommt am 09.09.2009 zur Eröffnung der Ausstellung "Nochnichtmehr" in die Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin. Nach einer Klage der John-Lennon-Witwe Yoko Ono muss die Hamburger Szene-Kneipe «Yoko Mono Bar» im Karolinenviertel nach 17 Jahren Bestehen ihren Namen ändern. (zu dpa "Nach Klage von Yoko Ono - Hamburger Szene-Kneipe muss Namen ändern" vom 18.08.2017) Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

ARCHIV - Die Musikerin und Künstlerin Yoko Ono kommt am 09.09.2009 zur Eröffnung der Ausstellung "Nochnichtmehr" in die Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin. Nach einer Klage der John-Lennon-Witwe Yoko Ono muss die Hamburger Szene-Kneipe «Yoko Mono Bar» im Karolinenviertel nach 17 Jahren Bestehen ihren Namen ändern. (zu dpa "Nach Klage von Yoko Ono - Hamburger Szene-Kneipe muss Namen ändern" vom 18.08.2017) Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

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