Neue Verordnung für Konservierungsstoffe

Düsseldorf · Viele Kosmetikprodukte, die ab dem 12. Februar in den Ladenregalen landen, dürfen ein bestimmtes Konservierungsmittel nicht mehr enthalten. Das sieht eine EU-Verordnung vor. Dabei handelt es sich um Methylisothiazolinon (MI), das oftmals Allergien auslöst. Betroffen von dem EU-Verbot sind wasserhaltige Kosmetika, die sich nicht abspülen lassen und auf der Haut bleiben sollen wie Hautcremes oder -lotionen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Diese Konservierungsstoffe sorgen für eine längere Haltbarkeit und dafür, dass sich in den Produkten keine Bakterien und Pilze vermehren.

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