Serie – Teil 7 Rente im Ausland: Mitteilungspflicht, Steuern, Krankenversicherung – das müssen Sie beachten

Düsseldorf · Seniorinnen und Senioren müssen ihre Rente nicht in Deutschland beziehen. Je nach Wahlheimat gibt es aber verschiedene Regeln zu beachten. Zudem kann der Krankenschutz teuer werden.

Nicht nur die Berge und das Meer locken Deutsche, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Auch günstige Lebenshaltungskosten werden immer mehr ein Argument, im Ausland sesshaft zu werden. Jeder kann frei wählen, wo er seinen Lebensabend verbringen möchte. „Renten werden nicht nur in Deutschland, sondern grundsätzlich in alle Länder weltweit gezahlt“, bestätigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) aus Berlin.

Gesetzliche Mitteilungspflicht und Bankverbindung für Renten-Versicherung

  • Wer seinen Wohnsitz in einen anderen Staat verlegen möchte, sollte das der Rentenversicherung frühzeitig mitteilen. Es gibt eine gesetzliche Mitteilungspflicht.

Über die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland sollten Rentner den Rentenservice der Deutschen Post nach Möglichkeit schon zwei Monate vor dem Verzug informieren, damit ihre Rente ohne Unterbrechung umgestellt werden kann. Zu erreichen ist die Abteilung unter Telefon 0180 6124578 oder direkt über den jeweiligen Rentenversicherungsträger.

Derzeit zahlt die DRV weltweit in 184 Länder an deutsche Rentner. Während eines Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland gezahlt werden. Auch die Benennung einer Vertrauensperson mit Konto bei einer Bank in Deutschland ist möglich. Für die Zahlung der Rente in einen Mitgliedstaat der EU benötigt die Rentenversicherung die internationale Bankleitzahl (BIC) und die internationale Kontonummer (Iban).

Achtung bei Erwerbsminderungsrente und Riester-Rente

Abzüge Beim Transfer der Rente ins Ausland können Bankspesen und Kursverluste anfallen. Diese kann die DRV nicht ausgleichen. Sie gehen zulasten des Rentenempfängers. Problematisch ist ein ewiger Auslandsaufenthalt für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. So werden die Renten wegen voller Erwerbsminderung nicht nur alleine aus gesundheitlichen Gründen gezahlt, sondern weil Betroffene auf dem deutschen Teilzeitarbeitsmarkt keinen Job finden.

Bei einem dauerhaften Verzug ins Ausland entfällt der Anspruch auf diese Rente regelmäßig und es besteht nur noch Anspruch auf die geringere Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Probleme gibt es auch bei der staatlich geförderten Riester-Rente, wenn der Rentner in einen Staat verzieht, in dem nicht wie in der EU und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Europarecht gilt. „Dann wird die erhaltene staatliche Förderung zurückgefordert“, erläutert DRV-Sprecherin Silke Pottin. Damit dürfte sich die Riester-Rente erheblich reduzieren. Der Umzug ins Ausland muss dem Riester-Anbieter mitgeteilt werden.

Lebensprüfung und Steuer bei Ruhestand im Ausland

Einmal im Jahr prüft die DRV, ob der Rentner noch „im Hier und Jetzt“ weilt. Dann muss über den Rentenservice der Deutschen Post eine Lebensbescheinigung zurückgesendet werden. Wer in Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz und Spanien lebt, ist von dieser Pflicht befreit. Diese Staaten melden ein Versterben an die zuständige Rentenkasse.

Seit 2010 unterliegen Leibrenten der beschränkten Steuerpflicht. Betroffen sind auch Renten, die ins Ausland gezahlt werden. Neben den Renten der DRV gilt das auch für die Rürup-Rente, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen und Erwerbsminderungsrenten. Ausschlaggebend dafür, ob Deutschland die Rente besteuern darf, ist der aktuelle Wohnsitzstaat. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, kann Deutschland an der Besteuerung der Rente gehindert sein.

Krankenversicherung: Kassenpatienten haben außerhalb von Europa ein Problem

Bei einer Wohnsitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat der EU bleibt der Bezieher einer deutschen Rente weiterhin in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Ansprüche bestehen aber nur noch auf Krankenleistungen, die das System im neuen Heimatland vorsieht. Zuzahlungen können also unter Umständen deutlich höher als in Deutschland ausfallen.

Auswanderer mit einer privaten Krankenversicherung in Deutschland genießen oft weltweiten Schutz und erfahren bei ihrem Unternehmen, welche Leistungen sie damit im Ausland bekommen. Rentner, die im Ausland leben, erhalten zudem in der Regel keinen Zuschuss zu ihrer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung. Wer sich außerhalb von Europa niederlässt und Kassenpatient ist, hat künftig ein Problem. Er muss in der Regel eine Krankenversicherung in der neuen Heimat abschließen.

Weitere Informationen zum Ruhestand im Ausland

Zu allen Fragen des Rentenbezugs im Ausland hilft die Deutsche Rentenversicherung weiter (kostenloses Servicetelefon 0800 1000 4800). Für eine persönliche Beratung kann ein Termin vereinbart werden. Hilfe zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Wohnort im Ausland gibt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Unterstützung gibt es auch beim Verein Deutsche im Ausland (deutsche-im-ausland.org). Steuerinfos über alle Staaten der Welt erteilt das Finanzamt Neubrandenburg, das für alle Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist (finanzamt-neubrandenburg.de).

Vom Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind auch Rentner im Ausland betroffen. Die DRV überweist derzeit über den Rentenservice der Deutschen Post rund 920 Renten nach Russland, 210 in die Ukraine und 65 nach Weißrussland. Rentenzahlungen, die nicht zugestellt werden können, werden gezahlt, sobald dies möglich ist. Hierfür können Berechtigte ein Konto etwa im Ausland angeben, auf das die Rente gezahlt werden soll. Die Änderung der Bankverbindung kann dem Rentenservice der Deutschen Post mit einer entsprechenden Zahlungserklärung per E-Mail mitgeteilt werden (w.ausland@deutschepost.de).

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