Medizin Eine Patientenverfügung muss genau durchdacht sein

München · Intensivmediziner weisen auf ein ethisches Dilemma hin: Was tun, wenn sich Patientenverfügung und Organspendeausweis widersprechen?

(np) Wer einen Organspendeausweis und eine Patientenverfügung für medizinische Notfälle hat, muss sich diese Dokumente genau anschauen. Denn falls beide einander widersprechen, kann das für einen Arzt in einem Notfall kaum zu lösende Konflikte bedeuten, erklärt die Ludwig-Maximilians-Universität München. An der Hochschule haben Wissenschaftler 236 Senioren nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt und auch, ob sie eine Patientenverfügung ausgefüllt haben. Vor einer Organspende müsse der Hirntod eines potenziellen Spenders festgestellt werden, was nur mit Methoden der Intensivmedizin möglich sei. Jeder Fünfte der Befragten habe sich dazu in seinem Organspendeausweis auch bereit erklärt. Gleichzeitig hätten einige der potenziellen Spender aber in einer Patientenverfügung festgehalten, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschten und nicht in einer Intensivstation sterben möchten. „Unsere Studie zeigt, dass ein erheblicher Aufklärungsbedarf bei Patientenverfügung und Organspende besteht“, sagt Professor Georg Marckmann vom Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin.

Die schwierige Konstellation aus Patientenverfügung und Organspende bedeute für die behandelnden Ärzte eine ethische Herausforderung, erklärt Professor Ralf Jox. Das sei vielen potenziellen Spendern der Umfrage nicht bewusst gewesen. Die Befragung habe auch gezeigt, dass vielen der Befragten das Konzept des Hirntods nicht hinreichend genau erklärt worden sei, erklärt die Münchner Hochschule. Unter dem Hirntod verstehen Mediziner den nicht mehr zu behebenden vollkommenen Ausfall der wichtigsten Hirnfunktionen, nach dem die Organe eines Menschen nur noch durch Maschinen für eine begrenzte Zeit funktionsfähig gehalten werden können, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

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