Wie man Mieteinnahmen steuerlich geltend macht Wie man Mieteinnahmen steuerlich geltend macht

Die Idee klingt verlockend: Immobilien, Anliegerwohnungen oder leerstehende Zimmer vermieten und dafür Einnahmen generieren. Diese müssen jedoch versteuert werden. Wie man dabei Geld sparen kann, erklären die Experten in Ihrer Nähe.

Wer als Vermieter auftritt und dadurch eine Einnahmenquelle hat, muss das beim Finanzamt angeben und versteuern lassen. Der Steuersatz, der dabei gezahlt werden muss, unterliegt der Progression. Kurz gesagt: Wer mehr verdient muss auch mehr Steuern bezahlen. Deswegen versuchen natürlich die meisten Vermieter, möglichst viele Belastungen geltend zu machen. Solange sich das im Rahmen des Rechtlichen bewegt, ist auch nichts dagegen einzuwenden.

In der Steuererklärung ist für solche Einkünfte die „Anlage V“ wichtig. Dabei ist zu beachten, dass es einen Grundfreibetrag gibt. Liegen Ihre Einnahmen durch Vermietung als Einzelperson unter 8820 Euro und für Ehepaare unter 17640 Euro (Stand 2017), fallen keine Steuern an. Höhere Einkünfte werden mit einem Steuersatz verrechnet, der bei 14 Prozent beginnt und bis zu 42 Prozent geht. Sollten höhere Ausgaben für eine Vermietung anfallen, als diese einbringt, wird der Verlust mit anderen
Einkünften, beispielsweise aus dem Kapitalvermögen gegengerechnet. Dies kann zu einem „Steuerspareffekt“ führen, erklären die Steuerfachleute in Ihrer Nähe.

Zu den Belastungen, die zu einem Verlust führen können, gehören z.B. ein Kredit, der zur Finanzierung aufgenommen wurde oder Gebühren für Notar und Makler. PR/bo

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