Wertbestimmung bei Immobilien: Wann und für wen ein Gutachten sinnvoll ist Wertbestimmung bei Immobilien: Wann und für wen ein Gutachten sinnvoll ist

Immobiliengutachter prüfen ein Haus oder eine Wohnung bis ins Detail, stellen eventuelle Mängel fest und ermitteln so den angemessenen Wert. Wir erläutern, in welchen Situationen dieses Sachverständigenurteil hilfreich sein kann.

 Für die Wertermittlung zählt bei einem Gutachten jedes Detail.

Für die Wertermittlung zählt bei einem Gutachten jedes Detail.

Foto: Verband Privater Bauherren

Ein sachverständiger Gutachter nimmt eine Immobilie genau unter die Lupe, bevor er sein Urteil abgibt: Denn der Zustand des Hauses oder der Wohnung ist von entscheidender Bedeutung, um den Wert und damit den angemessenen Preis zu bestimmen.

Ob Immobilienkäufer oder -verkäufer: Bei Preisverhandlungen möchte jeder das Beste für sich herausholen. Fordert zum Beispiel der Kaufinteressent einen unrealistisch hohen Preisnachlass, kann der Verkäufer mit einem Gutachten nachweisen, dass der geforderte Preis dem aktuellen Marktwert entspricht. Er hat somit eine sachliche Argumentationsbasis, um den Verhandlungsspielraum einzugrenzen. Auch nachdem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, kann das Gutachten für den Verkäufer von Vorteil sein: Für den Fall, dass der Käufer im Nachhinein Mängel reklamiert, kann der Verkäufer damit dem Vorwurf vorbeugen, er hätte diese arglistig verschwiegen.

Für den potentiellen Käufer kann es sich ebenfalls lohnen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Es kann beispielsweise Beanstandungen aufzeigen, die er als Laie übersehen hätte. Die Schäden, die der Sachverständige entdeckt, bezieht er bei seiner Wertermittlung ebenso mit ein wie den baulichen Zustand der Immobilie insgesamt.

Ein rechtsgültiges Immobiliengutachten kann bei Vermögensauseinandersetzungen wie im Scheidungs- oder Erbfall den Konfliktparteien durch neutrale Fakten die Einigung erleichtern. Auch im Rahmen von Zwangsversteigerungen wird meist ein Sachverständiger mit der Verkehrswertermittlung beauftragt. Da der Sachverständige in diesem Fall aber oft nicht ins Hausinnere gelassen wird, enthält das Gutachten unter Umständen nicht alle Details.

Empfehlungen für Immobiliengutachter geben die Gemeinden sowie die regionalen Gutachterausschüsse, Sachverständigenverbände und die Industrie- und Handelskammern. Auch Ihr Immobilienpartner vor Ort berät Sie gerne. Das sehr umfassende Verkehrswertgutachten wird von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt und von Gerichten und Versicherungen im Falle von Rechtsstreitigkeiten anerkannt. Hierbei orientiert sich das Honorar an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Viele Gutachter unterstützen Käufer oder Verkäufer auch bei den Kaufverhandlungen, beraten beim Kauf einer Immobilie oder bieten Kurzgutachten an. Diese werden gerichtlich nicht anerkannt, ihr Preis ist abhängig von Umfang und Zweck und beginnt bei rund 300 Euro. Vor allem wenn der Gutachter bei den Preisverhandlungen unterstützt, kann die Abrechnung auch erfolgsorientiert erfolgen.

immowelt.de/red

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