Bestattung Was man bei seiner Bestattung bereits im Vorfeld regeln kann

Wann, wie und wo unser Weg endet – wir wissen es nicht. Uns ist lediglich klar, dass wir irgendwann sterben. Die Bestatter in Ihrer Nähe stehen für Fragen rund zur Vorsorge für den Trauerfall gerne zur Verfügung.

Trauerfälle bleiben nicht aus, auch der eigene Tod ereilt irgendwann jeden von uns. Gänge zum Notar, zu Verwaltungen und weitere Entscheidungen sorgen für eine nervliche Anspannung bei den bestattungspflichtigen Hinterbliebenen.

Gerade Alleinstehende möchten sicherstellen, dass ihre letzten Wünsche respektiert werden. Nahe Angehörige, Verwandte, mitunter sogar gute Freunde, sind oft zu weit entfernt, um eine rasche Hilfe zu leisten. Manch einer denkt auch daran, die Beisetzungspflichtigen von Entscheidungen zu befreien, die nach einem Trauerfall belastend sind.

Eine Bestattungsvorsorge kann hier helfen, die Trauernden zumindest ein wenig zu entlasten. Damit kann man zum einen eigene Wünsche bei der Bestattung festlegen, zudem kann so finanzielle Vorsorge getroffen werden. Darüber hinaus kann sichergestellt werden, dass eigene Vorstellungen tatsächlich umgesetzt werden. Zumal nach einem Todesfall gesetzliche Leistungen wegfallen.
Zwar ist der mündlich geäußert Wille bei den Wünschen zur eigenen Bestattung maßgeblich – dennoch sollte nicht auf eine Verschriftlichung verzichtet werden. Um Art und Ort der Beisetzung festzulegen, empfiehlt sich die Bestattungsverfügung als Willenserklärung. So sind Unklarheiten bezüglich Art und Weise der Bestattung einfacher nachzuvollziehen. Die Bestatter in Ihrer Nähe fungieren als Stützen in solchen Momenten.

In vertraulichen Gesprächen erklären sie Ihnen genau, wie eine sinnvolle Regelung im Vorfeld in Ihrem Sinne aussieht – Sie selbst legen die Einzelheiten fest. Fixiert wird alles in einem Vorsorgevertrag. Grundlegendes wie die Form der Beisetzung wird so festgelegt – beispielsweise, ob eine Feuer- oder Erdbestattung gewünscht ist. Auch die Auswahl der Grabstelle, die musikalische Gestaltung der Trauerfeier, eine Adressenliste für Trauerkarten und vieles weitere mehr werden so vorgegeben. Ist der Vertrag in Kraft, erhält man einen Vorsorgeausweis, den man stets mit sich führen sollte.

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können zu Lebzeiten bereits zahlreiche Details zur Abwicklung der Bestattung geregelt werden. Beim Todesfall wird der Bestatter Ihres Vertrauens dadurch mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt. Dieser ist somit verpflichtet, nach dem Tod des Vertragspartners tätig zu werden. Im regulären Fall ist sogar die finanzielle Absicherung ein Teil der Vereinbarung. Das benötigte Geld wird auf einem Treuhandkonto hinterlegt oder der Bestatter wird zum Bezugsberechtigten einer Sterbegeldversicherung benannt. Bei dieser zahlen die Versicherten monatliche Prämien an die Versicherung, um für die Bestattungskosten aufzukommen. Tritt der Tod ein, wird die vorher festgelegte Summe an den explizit genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Für alle weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an die Bestatter in Ihrer Region wenden.     PR/bo

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