Was beim TÜV zu beachten ist Was beim „TÜV“ zu beachten ist

Jeder Halter eines Pkw kennt sie: die Hauptuntersuchung. Die umgangssprachlich auch „TÜV“ genannte Untersuchung ist alle zwei Jahre fällig und beinhaltet gleichzeitig die Abgasuntersuchung. Die Fahrzeug-Experten in Ihrer Nähe erklären Ihnen, was dabei gemacht wird.

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Foto: SZ

Wer genau die Hauptuntersuchung (HU) durchführen darf, ist bereits in der Umgangssprache verankert: Organisationen wie eben der „TÜV“ (Technischer Überwachungsverein), Dekra (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein), GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) oder KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger).
Deren Prüfer sind befugt, die begehrten Plaketten für das Nummernschild herauszugeben. Der umgangssprachliche Ausdruck rührt übrigens daher, dass der TÜV früher die Monopolstellung zur Durchführung hatte, erklären die Experten in Ihrer Nähe.

Die Prüforganisationen nehmen die HU an ihren eigenen Standorten oder in Kfz-Werkstätten ab. Bei größeren Firmen kann dies auch direkt auf dem Gelände des Fuhrparks stattfinden.
Auf der ausgehändigten Plakette ist ersichtlich, wann der nächste Termin fällig ist. Dabei zeigt die Zahl, die sich oben – auf der „12-Uhr-Position“ – befindet, den Monat und die Zahl in der Mitte das Jahr an. Bei Neuwagen ist die erste HU nach drei Jahren fällig, im Anschluss alle zwei Jahre. Die einstmals erforderliche zweite Plakette ist bereits seit Längerem Geschichte. Diese war für die Abgasuntersuchung (AU) nötig. Doch 2010 wurde der eigenständige Termin für die AU abgeschafft. Seitdem werden die beiden Untersuchungen – HU und AU – in einem Rutsch geprüft.

Kurz gesagt wird bei der Hauptuntersuchung gecheckt, ob das Fahrzeug technisch noch in Ordnung ist und die weitere Teilnahme am Straßenverkehr nicht zu einer potenziellen Gefährdung führt. Besonderes Interesse legen die Prüforganisationen dabei auf die tadellose Funktion von Bremsen und Beleuchtung. Alle Leuchtmittel müssen einwandfrei in Ordnung sein.
Gerade in der dunklen Jahreszeit ist fehlerhaftes Licht eine der häufigsten Unfallursachen, erläutern die Kfz-Fachkräfte aus Ihrer Region.
Während der HU arbeitet der Prüfer eine Liste mit bis zu 160 Punkten ab.
So achtet der Verantwortliche unter anderem auf angesetzten Rost, auf Feuersicherheit der Kraftstoff- oder Gasanlagen und elektrischen Leitungen, Geräuschkulisse am Auspuff, korrektes Arbeiten der Lenkanlage und natürlich auf Profiltiefe der Räder. Auch die Ausrüstung wird genauestens unter die Lupe genommen. So wird nachgeschaut, ob das Warndreieck vorschriftsmäßig griffbereit ist oder ob der Verbandskasten noch nicht zu alt ist. Bei der AU wird sichergestellt, dass die Abgaswerte innerhalb der durch die jeweiligen Leitfäden definierten Überwachungsgrenzen bleiben.

Werden bei den Prüfungen Mängel festgestellt, werden diese detailliert in einer umfassenden Liste aufgeführt. Der Prüfer erläutert die Punkte gerne auf Nachfrage. In der Regel kann der Prüfung auch beigewohnt werden. Hier weisen  die Experten darauf hin, dass es Sinn macht, vorher telefonisch einen Termin abzuklären. Viele Kfz-Werkstätten und Autohäuser bieten zudem einen regelmäßigen Tag in der Woche oder im Monat an, an dem Prüfer einer Organisation vor Ort sind. Die Experten machen darauf aufmerksam: Hält man den HU-Termin nicht ein, liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Diese kann nach Dauer der Überschreitung und Fahrzeugtyp mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder gar Verlust des Führerscheins geahndet werden.

Nach Aushändigung der Mängelliste ist man angehalten, diese schnellstmöglich abzuarbeiten. Nach der fachmännischen Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens muss man zur Nachuntersuchung, wo erneut geprüft wird. Ist alles in Ordnung, händigt der Prüfer den Untersuchungsbericht aus, der bei An- und Ummeldungen vorzulegen ist. Als letztes wird die Prüfplakette angebracht – das Fahrzeug darf weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen. bo

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