Vignetten und Maut in unseren Nachbarländern Vignetten und Maut in unseren Nachbarländern

Während die Maut in Deutschland noch kommen soll, ist bei Urlaubsreisen ins benachbarte EU-Ausland zu beachten, dass dort bereits in vielen Ländern Maut- bzw. Vignetten-Pflicht besteht. Hier finden Sie eine Übersicht:

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Foto: SZ

(Änderungen vorbehalten)

Der Liefkenshoek Tunnel im Nordwesten von Antwerpen (Teil des Autobahnrings R 2) ist gebührenpflichtig.
Für Pkw mit Anhänger und Wohnmobile können höhere Gebühren anfallen. Der Rest Belgiens ist frei.

Der Westerscheldetunnel
zwischen Terneuzen in Zeeuwsch-Vlaanderen und Goes auf Zuid-Beveland sowie der Kiltunnel bei Dordrecht sind gebührenpflichtig.
Der Rest der Niederlande ist frei.

Im Großherzogtum ist das
Befahren der Autobahnen und aller übrigen Straßen frei.
Das französische Autobahnnetz wird von verschiedenen Gesellschaften betrieben und ist mit Ausnahme von Teilen
der Stadtautobahnen und -umfahrungen in Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und
Toulouse sowie einiger Teil- und Zubringerstrecken
gebührenpflichtig.

Autobahnen sind gebührenpflichtig, Nationalstraßen und Départementstraßen sind
beide gebührenfrei.
Für die Einfahrt in die Umweltzonen von Paris, Grenoble,
Lille, Lyon, Straßburg und
Toulouse fällt City-Maut in Form einer kostenpflichtigen Umweltplakette an.

Die Bezahlung erfolgt in der Regel an Automaten entweder in bar oder mit Kreditkarte.

Außerdem können an einigen
Tunneln, wie zum Beispiel dem Fréjus-Straßentunnel
zwischen Frankreich und
Italien oder dem Mont-Blanc-Tunnel zusätzliche Tunnelgebühren anfallen.
Auch bei Brücken, wie zum Beispiel zur Ile de Ré in der Bretagne, können zusätzliche Gebühren anfallen.

Die meisten italienischen
Autobahnen sind gebührenpflichtig. Für einige grenzüberschreitende Tunnels sind ebenso Gebühren zu zahlen. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Schnellstraßen kosten keine
Maut. An allen Mautstationen
kann bar bezahlt werden. Häufig werden auch die
gängigsten Kreditkarten sowie die Bankkarte akzeptiert. Die Fahrspuren sind entsprechend beschildert.

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
zulässigem Gesamtgewicht benötigen auf Autobahnen eine Vignette. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zahlen. Außerdem gibt es gebührenpflichtige Tunnel. Kraftfahrzeuge sowie Anhänger bis 3,5 Tonnen
benötigen jeweils eine eigene Vignette. Gültig ist sie im
aufgedruckten Jahr sowie im Dezember des Vorjahres und im Januar des Folgejahres.

Das österreichische Autobahn-nd Schnellstraßennetz ist bis auf wenige Ausnahmen
gebührenpflichtig. Für einige
Strecken wird gesondert Maut erhoben (Sondermaut-
strecken).
Neben der Klebevignette ist seit November 2017 auch eine digitale Vignette erhältlich. Sie ist an das Kfz-Kennzeichen gebunden und frühestens ab 18 Tage nach der Bestellung gültig.
Die Jahresvignette gilt von Dezember vor und bis einschließlich Januar nach dem aufgedruckten Kalenderjahr. Die Zwei-Monatsvignette und die Zehn-Tagesvignette sind ab einem frei wählbaren
Datum für den angegebenen Zeitraum gültig.
Sie muss von außen gut sichtbar und kontrollierbar an die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt werden.
Bei Motorrädern ist sie an ein glattes und nur schwer auswechselbares Teil zu kleben.

Autobahnen in Polen sind in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig, Schnell- und Bundesstraßen zusätzlich für Fahrzeuge (auch Gespanne) über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Auf der Autobahn A1 und
Teilstrecken der A2 und A4, den so genannten Konzessionsstrecken, werden die
Gebühren für alle Fahrzeugarten an Mautstationen erhoben und sind bar oder mit Kredit- oder Bankkarte zu bezahlen.
Euro werden nur in Scheinen angenommen, das Wechselgeld wird in Zloty zurückgegeben.
Auf allen anderen bemauteten Strecken können Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen sowohl
elektronisch mit einem Sendegerät oder bar bzw. mit Karte bezahlen.
Alle anderen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen dagegen mit einem elektronischen
Sendegerät ausgestattet sein.

Autobahnen und Schnellstraßen in Tschechien sind bis auf seltene Ausnahmen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Vignetten pflichtig. Für Fahrzeuge
über 3,5 Tonnen wird eine Maut erhoben.
Gebührenfreie Streckenabschnitte sind durch eine Tafel mit der Aufschrift
»BEZ POPLATKU« oder einer weißen Zusatztafel unter dem Autobahnschild mit durchgestrichenem Vignettensymbol gekennzeichnet.
Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, die Monatsvignette vom markierten Tag bis zum Ablauf des entsprechenden Tages im Folgemonat und die
Zehn-Tagesvignette vom
markierten Tag bis zum Ablauf des zehnten Kalendertages. lx/ADAC

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