In welchen Bereichen Sie jetzt mehr Geld bekommen Rente, Mindestlohn, Plastiktüten: Das ändert sich im Jahr 2022

Service · Rente, Maskenpflicht, Supermärkte: in fast allen Lebensbereichen gelten jetzt neue Gesetze. Wer deshalb 2022 mehr Geld zur Verfügung hat und welche neuen Regeln für Autofahrer und im Supermarkt gelten – ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

 Geldscheine (Symbolbild): Viele Bürger werden im kommenden Jahr mehr Geld bekommen.

Geldscheine (Symbolbild): Viele Bürger werden im kommenden Jahr mehr Geld bekommen.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Mit dem Jahreswechsel sind wieder zahlreiche neue Gesetze in Kraft getreten. Einige neue Regeln versprechen für viele Saarländerinnen und Saarländer mehr Geld in ihrem Geldbeutel. Auch bei Verträgen haben Sie als Verbraucher 2022 mehr Rechte. Dagegen müssen sich Autofahrer auf neue Regeln einstellen. Die Saarbrücker Zeitung gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Jahr 2022.

Rente und betriebliche Altersvorsorge

Die Renten steigen im kommenden Jahr. Das Rentenplus beträgt vermutlich ab Juli 2022 um die vier Prozent. Damit steigen die Renten allerdings geringer als bislang erwartet. Grund ist die Wiedereinführung des Nachholfaktors durch die Ampelkoaltion.

Nachholfaktor kurz erklärt: Die Rentenerhöhungen richten sich in Deutschland nach dem Durchschnittsverdienst. Allerdings gibt es eine Rentengarantie, sodass die Renten bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden. Deshalb wird bei jeder Rentenerhöhung der sogenannte Nahholfaktor berücksichtigt. Also die Jahre, in denen die Renten eigentlich hätten sinken müssen. Dadurch steigen die Renten dann weniger stark als sie es laut der durchschnittlichen Lohnentwicklung müssten. Es handelt sich beim Nachholfaktor also um eine „theoretische Rentenkürzung“.

Wer im kommenden Jahr in Rente geht, muss von seiner Rente 82 Prozent versteuern. Bislang lag der Anteil bei 81 Prozent. Auch müssen Neurentner länger arbeiten als bisher. Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt erhöht sich 2022 auf 65 Jahren und elf Monaten. Die Altersgrenze wird schrittweise angeboten und soll im Jahr 2031 bei 67 Jahren liegen. Am Beitragssatz von 18,6 Prozent ändert sich nichts.

Wer einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge unterzeichnet, bekommt einen Zuschuss vom Arbeitgeber von 15 Prozent. Ab dem kommenden Jahr gilt diese Regel auch für Altverträge.

Was Sie tun müssen, wenn Ihr Rentenkonto Lücken aufweist, lesen Sie hier.

Mindestlohn

Geringverdiener können sich über einen höheren Mindestlohn freuen. Zum 1. Januar steigt dieser von 9,60 Euro auf 9,82 Euro und wird am 1. Juli erneut angehoben – auf 10,45 Euro. Zudem hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag einen Mindestlohn von zwölf Euro beschlossen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will dazu bereits Anfang des kommenden Jahres ein Gesetz vorlegen. Wann dann der neue Mindestlohn von zwölf Euro kommt, ist allerdings ungewiss.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn steigen 2022 auch die Mindestlöhne in verschiedenen Berufen. Darunter bei Dachdeckern, im Elektrohandwerk und in der Abfallwirtschaft. Azubis bekommen ebenfalls mehr Geld.

Hartz-IV

Alleinstehende Erwachsene, die Hartz-IV beziehen, bekommen geringfügig mehr Geld. Der Regelsatz steigt um drei Euro auf 449 Euro.

Steuern und Corona-Boni

Bei der Einkommenssteuer gilt ab Januar ein neuer Grundfreibetrag. Dieser erhöht sich von 9.696 Euro auf 9.984 Euro. Auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird entsprechend erhöht. Alleinerziehende haben in der Corona-Pandemie einen sogenannten Entlastungsfreibetrag von 4.008 Euro erhalten. Dieser gilt ab dem kommenden Jahr unbefristet.

Wer 2022 ein höheres Gehalt oder einen höheren Lohn erhält, darf künftig mehr davon behalten. Sofern der Lohnanstieg lediglich die Inflation ausgleicht, müssen keine höheren Steuern gezahlt werden. Steuerfrei bleiben auch Bonuszahlungen im Zuge der Corona-Pandemie. 1.500 Euro können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zum 31. März 2022 steuerfrei überweisen.

Verbesserte Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung zahlt künftig einen Zuschuss zu den Pflegekosten, wenn Menschen in Pflegeheimen untergebracht sind – gestaffelt nach Leistungsart und Dauer der Unterbringung. Im ersten Jahr werden fünf Prozent übernommen, im zweiten Jahr 25 Prozent und im dritten Jahr 45 Prozent. Bei einer längeren Pflegezeit werden 70 Prozent übernommen.  

Auch bei der ambulanten und Kurzzeitpflege sollen Bürger finanziell ab Januar etwas entlastet werden. Die Zuschüsse für die sogenannten Pflegesachleistungen steigen um fünf Prozent, die Leistungen für eine Kurzzeitpflege um zehn Prozent.

Privatversicherte und kinderlose Menschen in der gesetzlichen Krankenkasse müssen allerdings im kommenden Jahr mit höheren Beiträgen rechnen.

Impfpflicht

Ab Mitte März gilt eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Betroffen sind etwa Mitarbeiter von Altenheimen und Krankenhäusern. Dadurch sollen besonders durch das Coronavirus gefährdete Menschen geschützt werden. Über eine allgemeine Impfpflicht für alle Bürger in Deutschland wird derzeit noch debattiert.

Elektronische Krankmeldung

Der sogenannte gelbe Schein in Papierform soll wegfallen. Ab 1. Juli 2022 werden Krankschreibungen dann digital von den Krankenkassen an den Arbeitgeber übermittelt. Das ausgedruckte Papierdokument benötigen Patienten dann nicht mehr.

Kommt das E-Rezept 2022?

Neben der Krankmeldung sollen auch Rezepte digitalisiert werden. Wenn Sie vom Arzt ein verschreibungspflichtiges Medikament verschrieben bekommen, benötigen Sie künftig die App "Das E-Rezept", die Sie dann in der Apotheke vorzeigen. Alternativ erhalten Patienten ohne Smartphone einen Rezeptcode zum Vorzeigen. Ab Januar sollte die Ausstellung verpflichtend werden. Es gibt allerdings Probleme bei der Umsetzung. Jetzt wurde der Starttermin auf unbestimmte Zeit verschoben. Stattdessen soll der Testbetrieb ausgeweitet werden.  

Diese Preise werden 2022 teurer

Der CO2-Preis erhöht sich und damit auch die Preise an der Zapfsäule. Öl und Diesel kosten dann 9,5 Cent mehr, Benzin 8,5 Cent.

Für Raucher erhöhen sich im kommenden Jahr auch abseits der Inflation die Preise. Die Tabaksteuer wird angehoben. Das gilt sowohl für Zigaretten wie auch E-Zigaretten und Wasserpfeifentabak.

Auch die Deutsche Post erhöht ihre Preise. Standardbriefe kosten ab Januar 85 Cent (fünf Cent mehr), Postkarten 70 Cent (zehn Cent mehr).

Was sich bei Supermärkten 2022 ändert

  • Dünne Einweg-Plastiktüten und sogenannte Bioplastiktüten sind ab Januar verboten. Bislang galt eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels. Die kleinen Tüten in der Obst- und Gemüseabteilung bleiben allerdings erhalten.
  • Das Pfandsystem wird ausgeweitet. Künftig wird für alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff 25 Cent Pfand fällig – unabhängig vom Inhalt. Restbestände ohne Pfand können bis Juni verkauft werden. Ausgenommen sind reine Molkereiprodukte. Allerdings nur noch bis 2023.
  • Für Saarländer wird es zudem einfacher, alte Elektrogeräte abzugeben. Supermärkte und Discounter müssen Elektrogeräte bis zu einer Größe von 25 Zentimetern ohne Bedingungen annehmen. Das wären beispielsweise Smartphones, Tablets, Navigationsgeräte. Bei größeren Geräten wie Waschmaschinen kann es sein, dass Kunden dies nur tun können, wenn sie ein neues Elektrogerät kaufen.  
  • Supermärkte wollen 5D für mehr Tierschutz einführen. Das bedeutet, dass von der Geburt über die Schlachtung bis zur Verarbeitung alle Schritte in Deutschland stattfinden sollen. Aldi Süd und Aldi Nord haben dies für konventionelles Schweinefleisch angekündigt. Auch andere Händler wollen dies offenbar auch tun. Ausnahmen sollen bei Aldi allerdings für Tiefkühl-, Bio- oder Filetprodukte gelten.

Küken schreddern wird verboten

Ab 1. Januar 2022 ist das Schreddern von Hühnerküken verboten. Jährlich werden 45 Millionen frisch geschlüpfte, männliche Küken getötet, da sie für die Lebensmittelindustrie nicht brauchbar seien.

Atomausstieg wird abgeschlossen 

2019 wurde der erneute Atomausstieg beschlossen. 2022 werden mit Neckarwestheim 2 und Isar 2 die letzten Anlagen vom Netz gehen.

Das ändert sich 2022 für Autofahrer

  • Die alten Papierführerscheine werden ungültig und müssen umgetauscht werden. Das betrifft um die 40 Millionen Auto- und Motorradführerscheine in Deutschland. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und vor dem 31. Dezember 1998 seinen Führerschein gemacht hat, muss diesen nun gegen den EU-Führerschein umtauschen. Zeit dafür ist bis zum 19. Januar.
  • Neben einem Warndreieck und einem Verbandskasten müssen Autofahrer künftig auch mindestens zwei medizinische Masken im Auto dabei haben. Ein genaues Datum ab wann die Regelung in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.
  • Kfz-Versicherung wird für Millionen Fahrzeuge günstiger – für andere teurer. Grund ist eine Änderung der Typklassen. So wird ein VW E-Golf beispielsweise günstiger, während der Hyundai Kona 1.6 T teurer in der Haftpflichtversicherung wird.
  • Für viele Plug-in-Hybride fällt die Förderung weg. Diese soll nur noch für Modelle mit einer elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern gelten. Vorher lag die Grenze bei 40 Kilometern. Zudem endet die Steuervergünstigung für Autogas am 31. Dezember 2022.
  • Die Deutsche Bahn ändert ihr Ticketsystem. Künftig können keine ICE- oder IC-Tickets mehr beim Schaffner im Zug gekauft werden. Stattdessen müssen sich Bahnreisende, die spontan in einen Zug einsteigen, ein digitales Ticket kaufen. Dies geht noch bis zehn Minuten nach Abfahrt über die Bahn-App. Im Nahverkehr müssen Tickets im Voraus gekauft werden.

Banken

Wenn Sie Kunde der ING oder 1822direkt sind, dann müssen Sie ab 2022 für ihre Girokarte Geld bezahlen. Bei der ING sind dies ab März 99 Cent. Kunden können die Girokarten kündigen und auf die kostenlosen Visa Debit Karten zurückgreifen.

Volkszählung 2022 

Im kommenden Jahr soll gezählt werden, wie viele Menschen in Deutschland leben. Die Zählung erfolgt beim sogenannten Zensus 2022 ab 15. Mai vor allem über die Melderegister. Einige Bürger werden aber auch direkt zu ihren Lebensumständen befragt. Auf den Daten des Zensus können Bundesländer beispielsweise ermitteln, wie groß der Bedarf an Schulen und Wohnraum in den kommenden Jahren ist.

 Mehr Rechte beim Onlineeinkauf und Reklamation

  • Verträge sind Online oft schnell abgeschlossen. Die Kündigung ist allerdings häufig umständlich. Das soll sich ändern. Ab Juli muss es auf Webseiten einen Button geben, mit dem sich Onlineverträge kündigen lassen.
  • Aber auch bei den Laufzeiten von Verträgen gibt es Änderungen. Für Verträge, die Sie nach dem 1. März 2022 abschließen, gilt dann eine Kündigungsfrist von einem Monat. Sollten Sie diese Verpassen verlängert sich der Vertrag nicht wie bisher um beispielsweise ein Jahr, sondern auf unbestimmte Zeit. Damit ist gewährleistet, dass sie auch nach der ursprünglichen Kündigungsfrist ihren Vertrag jeweils innerhalb eines Monats noch kündigen können.
  • Auch Reklamationen werden erleichtert. Ist ein Produkt defekt oder Fehlerhaft kann bis zu 12 Monate lang davon ausgegangen werden, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Bislang galt dies nur für sechs Monate.
  • Kaffeefahrten sollen transparenter werden. Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter solcher Fahrten vorher über die angebotenen Produkte und den Reiseverlauf informieren. Zudem ist es künftig Verboten Medizin- und Finanzprodukte zu verkaufen, sowie Versicherungen oder Bausparverträge.

Kamine und Holzöfen

Wenn Sie gerne mit einem Holzkamin heizen, müssen Sie auf die neuen Emissionswerte achten.  Ab 1. Januar gelten neue Grenzwerte. Die Angaben dazu finden Sie auf dem Typenschild ihres Ofens oder Kamins.

So liegt der Grenzwert für Fein­staub (PM) künftig bei 40 mg/m³ bei 13% Sauerstoff, für Kohlen­monoxid (CO) bei 1500 mg/m³ bei 13% Sauerstoff. 

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