Alle Fristen im Überblick Führerschein-Umtausch 2024 – für diese Geburts-Jahrgänge endet bald die Frist
Service · Abschied vom alten Führerschein: Der bundesweite Umtausch geht weiter. Alle wichtigen Details und Fristen im Überblick – diese Jahrgänge sind zum 19. Januar 2024 an der Reihe.
Die Zeit des ehrwürdigen rosa „Lappens“ nähert sich ihrem Ende. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine in der Europäischen Union erneuert werden. Damit einher geht die Einführung eines fälschungssicheren Musters für die neuen Führerscheine.
Die lange Umtauschfrist wurde eingeführt, um den Ansturm auf die Ämter zu verhindern. Zwischen 2022 und 2033 müssen insgesamt etwa 15 Millionen Papierführerscheine und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine erneuert werden. Seit Juli 2022 drohen Geldstrafen für diejenigen, die ihren Führerschein nicht getauscht haben. Laut Bußgeldkatalog beträgt das Verwarngeld bei Verkehrskontrollen zehn Euro.
Wann müssen Autofahrer ihren Führerschein umtauschen?
Der Gesetzgeber hat zwei Stufen festgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Umtauschpflicht für Führerscheine greift. In Gruppe eins fallen Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Dabei richtet sich der Umtauschtermin nach dem Geburtsjahr des Autofahrers:
- Führerschein-Umtauschfrist 19. Januar 2024 – für Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970
- Führerschein-Umtauschfrist 19. Januar 2025 – für Geburtsjahrgänge ab 1971 und später
- Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein vorerst nicht umtauschen. Die Umtauschpflicht gilt erst bis zum 19. Januar 2033, um sicherzustellen, dass ältere Autofahrer nach diesem Datum wirklich noch fahren möchten, so das Verkehrsministerium.

Sie alle müssen bald umgetauscht werden: Klicken Sie sich durch die Führerscheine der SZ-Redaktion (Bildergalerie)
Gruppe zwei umfasst Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Für sie gelten andere Umtauschfristen. Hier ist das Ausstellungsjahr maßgeblich.
- Führerschein-Umtauschfrist 19. Januar 2026 – für die Ausstellungsjahre von 1999 bis 2001
- Führerschein-Umtauschfrist 19. Januar 2027 – für die Ausstellungsjahre von 2002 bis 2004
- Führerschein-Umtauschfrist 19. Januar 2028 – für die Ausstellungsjahre von 2005 bis 2007
- Führerschein-Umtauschfrist 19. Januar 2029 – für das Ausstellungsjahr 2008
- Führerschein-Umtauschfrist 19. Januar 2030 – für das Ausstellungsjahr 2009
- Führerschein-Umtauschfrist 19. Januar 2031 – für das Ausstellungsjahr 2010
- Führerschein-Umtauschfrist 19. Januar 2032 – für das Ausstellungsjahr 2011
- Führerschein-Umtauschfrist 19. Januar 2033 – für die Ausstellungsjahre von 2012 bis 2013
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Der neue Führerschein ist mit Kosten verbunden. In den Ämtern fallen rund 25 Euro Verarbeitungsgebühr an, zusätzlich sind aktuelle biometrische Passfotos erforderlich, die ebenfalls mit Gebühren verbunden sind.
Um den Umtausch des Fahrerlaubnisdokuments durchzuführen, müssen Autofahrer in den Ämtern neben dem biometrischen Foto auch noch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.
Wenn Ihr alter Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde als diejenige, die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständig ist, benötigen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift. Diese kann bei der zuständigen Führerscheinstelle angefordert werden und ist je nach Behörde per Post, telefonisch oder online erhältlich, abhängig vom jeweiligen digitalen Fortschritt der Behörde.
Wie lange gilt der neue EU-Führerschein?
Im Gegensatz zu den alten "Lappen" verfügen die neuen EU-Führerscheine über ein Gültigkeitsdatum. Sie müssen alle 15 Jahre erneuert werden, ähnlich wie Personalausweise oder Reisepässe. Dies dient der Erhöhung der Fälschungssicherheit, wie das Bundesverkehrsministerium betont.
Die Erneuerung erfordert jedoch weder eine ärztliche Untersuchung noch eine neue Fahreignungsprüfung. Stattdessen werden Aktualisierungen von Namen und ein aktuelles Foto in das Dokument aufgenommen.