Rechtsmedizin Uni Rostock: Kaum ein Totenschein ist fehlerfrei

Rostock · (np) Die Geburtsurkunde markiert aus amtlicher Sicht den Beginn eines Lebens, der Totenschein dokumentiert sein Ende. Doch während Fehler in Geburtsurkunden zu heftigem Protest führen würden, werden sie in der Todesbescheinigung offenbar häufig übersehen, erklärt die Universität Rostock. Dort haben Wissenschaftler des Instituts für Rechtsmedizin 10 000 Totenscheine von 2012 bis 2015 geprüft. 98 Prozent von ihnen hätten Fehler enthalten, nur 223 seien fehlerfrei gewesen, berichtet die Hochschule.

(np) Die Geburtsurkunde markiert aus amtlicher Sicht den Beginn eines Lebens, der Totenschein dokumentiert sein Ende. Doch während Fehler in Geburtsurkunden zu heftigem Protest führen würden, werden sie in der Todesbescheinigung offenbar häufig übersehen, erklärt die Universität Rostock. Dort haben Wissenschaftler des Instituts für Rechtsmedizin 10 000 Totenscheine von 2012 bis 2015 geprüft. 98 Prozent von ihnen hätten Fehler enthalten, nur 223 seien fehlerfrei gewesen, berichtet die Hochschule.

Nach der Auswertung des Rechtsmediziners Dr. Fred Zack hätte mehr als ein Viertel der Bescheinigungen mindestens einen schwerwiegenden Fehler enthalten, dazu registrierte er 36 000 kleinere Fehler. „Mit dieser Größenordnung haben wir zu Beginn der Studie nicht gerechnet“ erklärt Zack, der sich seit 30 Jahren mit der Leichenschau beschäftigt.

Die Gründe für Fehler in Totenscheinen seien vielfältig. Bei vielen Ärzten sei die Leichenschau als „notwendiges Übel“ unbeliebt. Sie sei außerdem an komplizierte Rechtsvorschriften gebunden. Den Hauptgrund vieler Fehler sieht Zack in der Organisation der Praxis der ärztlichen Leichenschau. „Es sind keine Spezialisten am Werk. Wenn ein niedergelassener Arzt beispielsweise zweimal im Jahr zu einer Leichenschau gerufen wird, stellt sich bei ihm kaum eine Routine ein.“ Doch obwohl immer wieder die schlechte Qualität der ärztlichen Leichenschau in Deutschland angemahnt werde, sei keine Änderung in Sicht, denn jedes Bundesland habe seine eigenen Gesetze. Die Rostocker Rechtsmediziner plädieren für bundeseinheitliche Regelungen.

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