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Steuerklassen 1 bis 6: Was sie bedeuten

Die Lohnsteuerklasse hat Einfluss auf das Nettogehalt. Sie gibt vor, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber vom Bruttogehalt abziehen und an das Finanzamt abgeben muss. Angestellte müssen die Lohnsteuer als Vorabzahlung für die Einkommensteuer zahlen. Durch die Einordnung in Steuerklassen soll die Vorabzahlung möglichst genau sein. Welcher Steuerklasse man zugeordnet wird, ist in der Regel gesetzlich vorgegeben und richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand. Verheiratete haben die Wahl und können die Kombination ihrer Steuerklassen festlegen.

Steuerklasse 1

Dort landet automatisch jeder Arbeitnehmer, der single oder geschieden ist und keine Kinder hat. Bei der Berechnung des Nettolohns wird ein jährlicher steuerlicher Grundfreibetrag von aktuell 10.908 Euro berücksichtigt, ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 12.30 Euro und der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Nach Abzug der Freibeträge wird dann die fällige Lohnsteuer ermittelt.

Steuerklasse 2

Das ist die Steuerklasse der Alleinerziehenden. Sie berücksichtigt zusätzlich einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro. Den Wechsel nach einer Trennung muss man selbst beantragen.

Steuerklasse 4

Verheiratete oder verpartnerte Paare werden automatisch in diese Steuerklasse eingeordnet und gleich besteuert.

Diese Kombination gibt es auch mit Faktor. Laut Claudia Kalina-Kerschbaum, Geschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer, ist er ein "steuermindernder Multiplikator" und ermöglicht das Ehegattensplitting. Dabei werden bei einer gemeinsamen Steuererklärung beide Einkommen zusammengerechnet, durch zwei geteilt und dann besteuert. In der Regel fällt die Last dadurch niedriger aus. Mit dem Faktor wird versucht, die Steuern schon vor der Erklärung auf beide möglichst gleich aufzuteilen.

Steuerklassen 3 und 5

Die Steuerklassen-Kombination ist erlaubt, wenn die Ehe- oder Lebenspartner nicht dauerhaft getrennt leben. Das Paar muss sich entscheiden, wer welche Klasse nimmt. Bei Steuerklasse 3 greift der doppelte Grundfreibetrag. In der Steuerklasse 5 gibt es kaum Freibeträge.

In Zukunft sollen beide Klassen abgeschafft werden. Das hat die Bundesregierung im Juli 2024 beschlossen. Partner sollen ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit dem Faktorverfahren fallen. Die Belastung soll so gerechter verteilt werden, ändert sich unter dem Strich für die Paare aber nicht. Nachzahlungen sollen seltener werden.

Steuerklasse 6

Wer mehr als einen Job hat, landet mit dem zweiten automatisch in dieser Steuerklasse - solange es kein Minijob ist. Hier gibt es keine Freibeträge. Welcher der Jobs dieser Steuerklasse zugeordnet werden soll, können Beschäftigte frei wählen.

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