So kommen Kraftfahrer nach einem Unfall zu ihrem Recht! So kommen Kraftfahrer nach einem Unfall zu ihrem Recht!

Das Ensdorfer Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Algier GmbH verhilft Geschädigten nach einem Unfall durch seriöse Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe zu einer optimalen Schadensregulierung.

 Der Hauptsitz des KFZ-Sachverständigen-Büro Patrick Algier GmbH befindet sich in der Provinzialstraße 252 in Ensdorf.

Der Hauptsitz des KFZ-Sachverständigen-Büro Patrick Algier GmbH befindet sich in der Provinzialstraße 252 in Ensdorf.

Foto: Dieter Lorig

Über 600 000 PKW sind im Saarland zugelassen,  bundesweit sind es 46,5 Millionen. Die hohe Verkehrsdichte führt zwangsläufig zu Unfällen mit Personen- und besonders vielen Blechschäden. Eine Schadensregulierung verursacht häufig jede Menge Ärger. Das liegt oft daran, dass Unfallgeschädigte verunsichert sind und teils ihre Rechte nicht kennen. Unvorteilhaft für den Geschädigten kann es sich auswirken, wenn nur die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt.

„Der Geschädigte sollte immer einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, um sicherzustellen, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Blechschäden korrekt ermittelt werden“, rät Patrick Algier. Patrick Algier ist seit 1997 selbstständiger Kfz-Sachverständiger, wurde von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt für das Sachgebiet Kraftfahrzeugschäden und –bewertung. Zudem ist der gelernte Meister im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk und Betriebswirt des Handwerks als Gerichtsachverständiger tätig. Der Sachverständige weiß aus Erfahrung, dass Versicherer die Geschädigten häufig darauf hinweisen, die Erstellung eines Gutachtens oder die Einschaltung eines Anwaltes seien nicht notwendig.

 „Wer sich darauf einlässt, muss damit rechnen, Geld zu verlieren, denn wer im Schadensfall zahlen muss, wird immer versuchen, die eigenen Interessen durchzusetzen“, erläutert Patrick Algier. Es sei stets Vorsicht angebracht, wenn die gegnerische Versicherung das Schadenmanagement alleine abwickeln möchte. „Nur ein unabhängiges Gutachten ist die Basis, um einen Unfallschaden in vollem Umfang durchzusetzen“, erläutert Patrick Algier. Der verweist auf  die etwa 1000 qualifizierten Kfz-Sachverständigen und zirka 500 auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte, die im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) organisiert sind. Auch Patrick Algier ist Mitglied dieses Verbandes.

Laut geltender Rechtsprechung steht es dem Geschädigten zu, einen neutralen Gutachter zu beauftragen, um Beweise zu sichern und die Schadenshöhe zu ermitteln. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung angekündigt hat, ihren eigenen Sachverständigen zu schicken oder bereits beauftragt hat. Bei unverschuldeten Unfällen muss die gegnerische Versicherung  die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen übernehmen.
„Unfallgeschädigte benötigen keine Zustimmung von der gegnerischen Versicherung, um einen neutralen Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen“, bestätigt Algier. Die Kosten für ein neutrales Gutachten werden auch im Falle einer Teilschuld und Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung komplett bezahlt.

 Seriös und kompetent: Patrick Algier hat sich als öffentlich bestellter und vereidigter KFZ-Sachverständiger einen Namen gemacht.

Seriös und kompetent: Patrick Algier hat sich als öffentlich bestellter und vereidigter KFZ-Sachverständiger einen Namen gemacht.

Foto: Dieter Lorig

Mit Patrick Algier als öffentlich von der IHK bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet Kfz-Schäden und -bewertung steht Unfallgeschädigten ein kompetenter und unabhängiger Partner an deren Seite.
dl

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