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Eine Rettungsgasse muss gebildet werden, wenn der Verkehr stockt und nicht erst, wenn es bereits zum kompletten Stau gekommen ist.

Der Grund dabei ist genau so simpel wie einleuchtend: Sollte es zu einem Unfall gekommen sein, müssen die Rettungskräfte so schnell wie möglich zu den Verletzten gelangen.

Dabei ist es anhand der „Rechten-Hand-Regel“ ganz einfach sich zu merken, was zu tun ist. Betrachtet man sich die rechte Hand von oben, ist der Daumen die linke Spur, die Lücke zwischen ihm und dem Zeigefinger ist die Rettungsgasse und alle anderen Finger stellen die restlichen Spuren dar. Das bedeutet, dass nur die Fahrer auf der linken Spur so weit links wie möglich fahren und alle anderen so weit wie möglich rechts. Zudem sollte darauf geachtet werden, den Standstreifen freizuhalten und nicht schräg zu halten.
Denn dadurch kann es sein, dass das Heck des Fahrzeugs zu weit in die Fahrbahn zeigt und die Rettungskräfte behindert.

Seit Oktober dieses Jahres zählen bei Missachtung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse höhere Geldbußen. Der Bundesrat stimmte für ein Gesetz, nach dem mindestens 200 Euro zu zahlen sind. Das Bußgeld erhöht sich, wenn Dritte dabei gefährdet wurden. Zudem droht ein einmonatiges Fahrverbot.  PR/bo

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