Internationaler Tag der biologischen Vielfalt Zoll: Diese Souvenirs dürfen Sie aus dem Urlaub nicht mitbringen

Saarbrücken · Nach Corona sind jetzt auch wieder Reisen in fernere Länder möglich. Gerne bringen sich Touristen hier Souvenirs mit. Doch nicht alle sind in Deutschland überhaupt erlaubt. Eine Übersicht.

Zoll Saarbücken: Diese Souvenirs dürfen Sie aus dem Urlaub nicht mitbringen​
Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Souvenirs der Kategorie „Finger weg“ sind:

  • Shahtoosh-Wolle (Tücher und Schals aus der Wolle der dafür getöteten Tibetantilope)
  • Wildkatzenfelle (Mäntel, Taschen, Wandschmuck und Teppiche von Tiger, Leopard, Schneeleopard, Nebelparder, Jaguar, Ozelot, eurasischem Luchs und vielen weiteren Katzenarten)
  • Pelze und Häute von zum Beispiel Wolf, Braunbär und vielen Otterarten
  • Schnitzereien und Hörner oder (Stoß-)Zähne von Nashörnern und Elefanten – für etwa Statuen, Figuren, Stempel, Armreifen, Ketten, Schachfiguren, Essstäbchen
  • Schnitzereien aus Walknochen und -zähnen sind grundsätzlich verboten
  • Produkte aus Schildpatt von Meeresschildkröten (Schmuck, Schalen, Brillen, Haarspangen, Kämme)
  • „Sägen“ von allen Sägerochen
  • Musikinstrumente und Masken aus Panzern von (Meeres)-Schildkröten
  • Medizin aus Tigerknochen und anderen Tigerteilen
  • Lebende Tiere wie Menschenaffen und viele andere Affenarten, viele Wildkatzen-, Greifvogel- und Papageienarten
  • Gitarren und Luxusaccessoires aus Rio-Palisander

Souvenirs der Kategorie „Vorsicht“ sind:

  • Wildkatzenfelle (von Katzenarten, die nicht unter „Finger weg“ gelistet sind)
  • Pelze und Häute (zum Beispiel von Schwarz- und Eisbär, einigen Zebra-, Robben- und Antilopenarten
  • Reptilienhäute (Handtaschen, Mappen, Gürtel, Armbänder, Schuhe und Porte­monnaies aus Schlangen-, Echsen- und Krokodilhaut)
  • Vikunja- und Guanako-Wolle
  • Schnitzereien aus Zähnen und Hörnern von Flusspferd, Walross und verschiedenen Wildschaf- und Wildziegenarten
  • Zähne, Gebisse und Flossen von einigen Haiarten
  • Korallenschmuck aus allen schwarzen, blauen, Orgel- und Steinkorallen sowie einigen roten Korallen
  • manche Muscheln und Schnecken (Auch ein Strandfund kann eine geschützte Art sein)
  • Schlangenwein
  • Anhänger mit eingegossenen Seepferdchen
  • Kunst aus Schmetterlingsflügeln und präparierte Schmetterlinge
  • Objekte aus Federn vieler Wildvögel
  • Ausgestopfte Tiere
  • Stör-Kaviar
  • Lebende Tiere wie alle anderen Affen, Greifvögel und Papageien, sowie eine Reihe von Singvögeln, Schildkröten, Chamäleons,Geckos, Leguanen, Waranen, Schlangen, Pfeilgiftfröschen und Vogelspinnen
  • Musikinstrumente, Möbel und andere Holzarbeiten aus Bubinga, allen Palisander- sowie vielen Ebenholzarten
  • Pflanzen und Pflanzenteile (zum Beispiel Orchideen, Kakteen, Aloe (außer Aloe vera), sukkulente Euphorbien, Amerikanischer und Asiatischer Ginseng, Kannenpflanzen, Venusfliegenfalle )
  • Rainsticks (Musikinstrumente) aus Kakteenholz
  • Räucherstäbchen und ätherische Öle aus Adler-, Sandel-
  • und Rosenholz
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