Internationaler Tag der biologischen Vielfalt Zoll: Diese Souvenirs dürfen Sie aus dem Urlaub nicht mitbringen
Saarbrücken · Nach Corona sind jetzt auch wieder Reisen in fernere Länder möglich. Gerne bringen sich Touristen hier Souvenirs mit. Doch nicht alle sind in Deutschland überhaupt erlaubt. Eine Übersicht.
Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.
Zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten trägt auch die Arbeit des Zolls bei, den zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht dieser die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr.
Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.100 Mal fündig und beschlagnahmten knapp 138 Kilogramm sowie über 88.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte. Alleine im Bezirk des Hauptzollamtes Saarbrücken gab es 2021 65 Aufgriffe.
Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.
"Die Ein- oder Ausfuhr artengeschützter Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig oder ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, stellt kein Kavaliersdelikt dar und kann mit hohen Strafen geahndet werden", so Dominik Brach, Pressesprecher des Hauptzollamtes Saarbrücken. Die Konsequenz für einen Reiserückkehrer, der aus seinem Urlaubsland geschützte Tiere, Pflanzen oder Erzeugnisse daraus mitbringt, ist regelmäßig die Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Daraus resultiert oftmals eine empfindliche Geldstrafe. Der Reisende muss im Durchschnitt mit mehreren Hundert Euro Bußgeld für jedes eingeführte Exemplar rechnen und die vermeintlichen Souvenirs werden beschlagnahmt.
Doch welche Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse sind überhaupt geschützt? Um diese Frage zu beantworten, hat der WWF eine Tabelle herausgegeben, die zeigt, was Reisende nicht aus dem Urlaub mitbringen dürfen. Der WWF unterteilt dabei in die Kategorie „Finger weg!“ für akut bedrohte Arten, deren Einfuhr in der Regel illegal ist und „Vorsicht“, für Souvenirs, bei denen es sich um durch den Handel gefährdete Arten handelt, für die gültige Papiere benötigt werden.
Souvenirs der Kategorie „Finger weg“ sind:
- Shahtoosh-Wolle (Tücher und Schals aus der Wolle der dafür getöteten Tibetantilope)
- Wildkatzenfelle (Mäntel, Taschen, Wandschmuck und Teppiche von Tiger, Leopard, Schneeleopard, Nebelparder, Jaguar, Ozelot, eurasischem Luchs und vielen weiteren Katzenarten)
- Pelze und Häute von zum Beispiel Wolf, Braunbär und vielen Otterarten
- Schnitzereien und Hörner oder (Stoß-)Zähne von Nashörnern und Elefanten – für etwa Statuen, Figuren, Stempel, Armreifen, Ketten, Schachfiguren, Essstäbchen
- Schnitzereien aus Walknochen und -zähnen sind grundsätzlich verboten
- Produkte aus Schildpatt von Meeresschildkröten (Schmuck, Schalen, Brillen, Haarspangen, Kämme)
- „Sägen“ von allen Sägerochen
- Musikinstrumente und Masken aus Panzern von (Meeres)-Schildkröten
- Medizin aus Tigerknochen und anderen Tigerteilen
- Lebende Tiere wie Menschenaffen und viele andere Affenarten, viele Wildkatzen-, Greifvogel- und Papageienarten
- Gitarren und Luxusaccessoires aus Rio-Palisander
Souvenirs der Kategorie „Vorsicht“ sind:
- Wildkatzenfelle (von Katzenarten, die nicht unter „Finger weg“ gelistet sind)
- Pelze und Häute (zum Beispiel von Schwarz- und Eisbär, einigen Zebra-, Robben- und Antilopenarten
- Reptilienhäute (Handtaschen, Mappen, Gürtel, Armbänder, Schuhe und Portemonnaies aus Schlangen-, Echsen- und Krokodilhaut)
- Vikunja- und Guanako-Wolle
- Schnitzereien aus Zähnen und Hörnern von Flusspferd, Walross und verschiedenen Wildschaf- und Wildziegenarten
- Zähne, Gebisse und Flossen von einigen Haiarten
- Korallenschmuck aus allen schwarzen, blauen, Orgel- und Steinkorallen sowie einigen roten Korallen
- manche Muscheln und Schnecken (Auch ein Strandfund kann eine geschützte Art sein)
- Schlangenwein
- Anhänger mit eingegossenen Seepferdchen
- Kunst aus Schmetterlingsflügeln und präparierte Schmetterlinge
- Objekte aus Federn vieler Wildvögel
- Ausgestopfte Tiere
- Stör-Kaviar
- Lebende Tiere wie alle anderen Affen, Greifvögel und Papageien, sowie eine Reihe von Singvögeln, Schildkröten, Chamäleons,Geckos, Leguanen, Waranen, Schlangen, Pfeilgiftfröschen und Vogelspinnen
- Musikinstrumente, Möbel und andere Holzarbeiten aus Bubinga, allen Palisander- sowie vielen Ebenholzarten
- Pflanzen und Pflanzenteile (zum Beispiel Orchideen, Kakteen, Aloe (außer Aloe vera), sukkulente Euphorbien, Amerikanischer und Asiatischer Ginseng, Kannenpflanzen, Venusfliegenfalle )
- Rainsticks (Musikinstrumente) aus Kakteenholz
- Räucherstäbchen und ätherische Öle aus Adler-, Sandel-
- und Rosenholz