Mieterverein Hamburg Wohnung zeitweise zu hüten, gilt nicht als Untervermietung

Hamburg · Eine Erlaubnis des Vermieters ist daher nicht nötig.

Für Mieter kann es praktisch sein, ihre Wohnung für die Zeit eines Urlaubs einer dritten Person zu überlassen, die auf das Zuhause aufpasst und beispielsweise dort die Pflanzen oder Haustiere pflegt. Dazu sei keine Erlaubnis des Vermieters notwendig, denn es handele sich nicht um eine Untervermietung, erklärt der Mieterverein Hamburg.

Ziehe niemand für die Zeit des Urlaubs ein, sei es ratsam, den Schlüssel bei Freunden, Nachbarn oder Verwandten zu deponieren und den Vermieter darüber zu informieren. So sei der Zugang zur Wohnung in einem Notfall gewährleistet. Zusätzlich könne die Urlaubsadresse oder die Handynummer beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegt werden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort