Ohne Erlaubnis Untervermieten im Urlaub kann zur Kündigung führen

München · Mieter können ihre Reisekasse aufbessern, wenn sie ihre Wohnung im Urlaub untervermieten. Tun sie das ohne Erlaubnis, riskieren sie eine Abmahnung und sogar eine Kündigung, warnt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen.

Der Vermieter müsse der Untervermietung vorab zustimmen. Bereits eine entsprechende Anzeige zu veröffentlichen, gilt laut dem Verband als Vertragsbruch. Stimme der Vermieter zu, könne er einen Zuschlag für den Untermieter verlangen. Zudem sei er berechtigt, die Person vorher kennenzulernen.

(dpa)
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