Tipp für Besitzer Wo Wohnmobile im Winter stehen können

München ·  Auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen dürfen Wohnmobile unbegrenzt lange stehen. Dazu müssen sie aber zugelassen sein und weniger als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie eine gültige HU-Plakette haben, erklärt der Tüv Süd.

Wo Schilder ausdrücklich halbseitiges Parken auf dem Gehweg erlauben, dürfen das auch Wohnmobile – aber nur bis zu 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.

Für abgekoppelte Wohnanhänger gilt: Sie dürfen maximal zwei Wochen am Stück auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen stehen. Geparkte Wohnmobile und Wohnanhänger dürfen niemanden behindern oder Straßenschilder verdecken. Weil allerdings auch Halteverbotsschilder temporär aufgestellt werden können, rät der Tüv Süd Besitzern regelmäßig die Straßenschilder zu kontrollieren.

Um Ärger mit Anwohnern zu vermeiden, sollte eine längere Parkplatznutzung zudem mit ihnen abgesprochen werden.

(dpa)
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