Wenn der Reiseveranstalter Pleite geht

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Reisenden bei einer Insolvenz ihres ausländischen Reiseveranstalters gestärkt. Wenn Urlauber bei einem deutschen Reisebüro einen Urlaub bei einem ausländischen Reiseveranstalter buchen, muss das deutsche Reisebüro genau prüfen, ob die Reisenden im Falle einer Pleite des Veranstalters abgesichert sind.Die Richter gaben in ihrem Urteil einem Ehepaar recht, das eine viertägige Flusskreuzfahrt bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht hatte.

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