Welche Reiseversicherung macht Sinn?

Düsseldorf · Zur Planung des Winterurlaubs gehört auch der passende Versicherungsschutz. Ein Muss für Fernreisende ist eine Auslandsreisekrankenversicherung. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Die gesetzliche Krankenversicherung greife nur im europäischen Ausland und in wenigen Ländern, mit denen ein Sozialabkommen besteht - für die Silvesterreise nach New York oder Sydney bestehe kein Schutz.

Eine Ausnahme gilt für Reisende, die wegen einer chronischen Erkrankung oder wegen ihres Alters nachweislich keine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen können. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten - begrenzt auf einen Zeitraum von sechs Wochen pro Jahr.

Auch Privatversicherte sollten sich zusätzlich versichern, weil sie in der Regel keinen oder nur eingeschränkten Schutz für Rücktransporte aus dem Ausland haben. Wichtig sei, bei der Wahl des Anbieters darauf zu achten, dass die Kosten für den Rücktransport dann übernommen werden, wenn er "medizinisch sinnvoll und vertretbar ist" und nicht nur, wenn er "medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist". Letztere Voraussetzung sei kaum zu erfüllen.

Eine Reiserücktrittsversicherung mache nur Sinn für teure Urlaube, die lange im Voraus gebucht wurden, oder wenn Kinder mitkommen. Am besten schließen Urlauber sie mit einer Reiseabbruchversicherung ab.

Von einer Gepäckversicherung rät die Verbraucherzentrale ab. In zu vielen Fällen hätten Versicherungen Urlaubern Leistungen mit der Behauptung gekürzt, sie hätten grob fahrlässig gehandelt oder keine ordnungsgemäße Schadensmeldung vor Ort gemacht.

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