Es drohen Strafen Diese Reise-Souvenirs sind verboten

Berlin · Eine formschöne Muschel oder die Handtasche aus Schlangenleder: Nicht jedes hübsche Reisesouvenir ist legal, denn viele Mitbringsel verstoßen gegen Artenschutzbestimmungen.

Wer Erinnerungsstücke mit nach Deutschland mitbringen will, sollte sich zuerst informieren, denn es drohen Strafen.

Möglich ist das im Internet unter www.artenschutz-online.de. Die Übersicht ist ein Angebot von Zoll und Bundesamt für Naturschutz (BfN). Sie zeigt, welchen Andenken verboten sind. Nutzer können ihr Urlaubsland auswählen und dann anhand von Tier- und Pflanzensymbolen weiter navigieren. Bei Thailand zum Beispiel reicht das Informations-Angebot der Webseite von A wie Affen über R wie Riesenmuscheln bis Z wie Zierpflanzen.

Reisenden werden vielerorts Waren aus exotischem Leder, Korallen und ausgestopfte oder in Alkohol eingelegte Tiere sowie exotische Pflanzen als Mitbringsel angeboten. Wer gegen die Artenschutzbestimmungen verstößt, muss mit Bußgeld oder sogar einem Strafverfahren rechnen. Im vergangenen Jahr hat der Zoll bundesweit mehr als 1300 Urlaubsmitbringsel beschlagnahmt.

(dpa)
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