Verspätung und Verlust Was zu tun ist, wenn der Koffer auf der Strecke bleibt

Hannover/Düsseldorf · Kommt das Gepäck nicht rechtzeitig an, kann das den Urlaub gründlich vermiesen. Welche Rechte haben Pauschalreisende in solchen Fällen?

 Am Düsseldorfer Flughafen kam es in der vergangenen Woche zu Störungen bei der Gepäckabfertigung.

Am Düsseldorfer Flughafen kam es in der vergangenen Woche zu Störungen bei der Gepäckabfertigung.

Foto: dpa/David Young

Wenn ihre Koffer nicht rechtzeitig am Urlaubsziel ankommen, dürfen Pauschalreisende den Preis mindern. „Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, dass das Gepäck und der Reisende pünktlich und unbeschädigt am Reiseziel ankommen“, sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Sei dies nicht der Fall, hätten Pauschalurlauber einen Minderungsanspruch.

Um ihre Rechte geltend zu machen, müssen Reisende direkt nach der Landung den Verlust ihres Koffers am „Lost-and-Found“-Schalter des Flughafens melden. „Dort erhalten sie eine schriftliche Bestätigung, die sie später beim Reiseveranstalter einreichen müssen.“ Zudem sei es wichtig, den Reiseleiter vor Ort über das fehlende Gepäckstück zu informieren, um die Ansprüche zu wahren und dem Veranstalter die Möglichkeit zu geben, das Problem zu lösen.

Die Anzahl der Tage, die Reisende auf ihr Gepäck warten müssen, beeinflusst die Höhe der Preisminderung. „Taucht das Gepäck während des gesamten Urlaubes nicht auf, sind bis zu 50 Prozent Preisminderung möglich“, sagt Degott. In so einem Fall seien auch Ansprüche auf Schadenersatz denkbar.

Das gilt auch für alle Flugreisende, deren aufgegebener Koffer gar nicht mehr auftaucht. „Dann können Reisende laut Montrealer Abkommen maximal bis zu 1300 Euro pro Gepäckstück von der Fluggesellschaft erhalten“, sagt Degott. Dafür müssten sie den Verlust melden und genau dokumentieren, was sie eingepackt hatten. Ideal sei es, den Wert des Kofferinhalts mit Rechnungen nachweisen zu können.

In der Regel komme das Gepäck aber zwei bis drei Tage später an. Kaufen sich Pauschalurlauber im Urlaubsort zwischenzeitlich Ersatzkleidung, sollten sie unbedingt die Quittungen aufbewahren, rät Degott. „Diese können sie später beim Reiseveranstalter einreichen.“ In der Regel erhielten Reisende zumindest einen Teilbetrag wieder zurück.

(dpa)
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