Was tun bei Maus-Alarm im Flugzeug?

Düsseldorf · Eine Fluggesellschaft muss ihren Passagieren keinen Schadensersatz zahlen, wenn eine Maus im Flugzeug den Start vereitelt. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht entschieden und die Klage einer Passagierin abgewiesen, die wegen eines Nagers fast sechs Stunden verspätet in Düsseldorf gelandet war (Az.: 47 C 17099/13).Ab einer Verspätung von fünf Stunden stehe Passagieren laut EU-Fluggastverordnung zwar grundsätzlich Schadensersatz zu, sagte ein Gerichtssprecher.

Eine Maus im Flugzeug stelle aber "ein nicht vorhersehbares und nicht beherrschbares Ereignis dar". Dies befreie die Gesellschaft von der Schadensersatzpflicht.

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