Ratgeber Was für und was gegen Reisegutscheine spricht

Potsdam · Wer seine Pauschalreise wegen Corona nicht antreten konnte, kann auf eine Rückzahlung des Preises pochen. Doch nicht immer lohnt sich das.

 Wer einen Reisegutschein angenommen hat, muss diesen meist bis Ende 2021 einlösen, und sollte jetzt schon planen. 

Wer einen Reisegutschein angenommen hat, muss diesen meist bis Ende 2021 einlösen, und sollte jetzt schon planen. 

Foto: dpa-tmn/Klaus-Dietmar Gabbert

Die Rechtslage ist eindeutig: Pauschalurlauber können ihr Geld zurückverlangen, wenn ihre Reise wegen Corona ausgefallen ist. Einen Gutschein des Reiseveranstalters müssen sie nicht akzeptieren. Die Regel gilt nach der Entscheidung des Bundestages in der vergangenen Woche für Buchungen, aus der Zeit vor dem 8. März.

Was spricht dagegen, vom Veranstalter einen Gutschein anzunehmen? Da sei zunächst der offensichtlichste Grund: „Das Geld muss für eine neue Reise eingesetzt werden und ist nicht kurzfristig für etwas anderes verfügbar“, sagt Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Schließlich sei der einmal gezahlte Reisepreis im Gutschein gebunden. Auch wer plane, schon im kommenden Jahr die geplatzte Reise nachzuholen, könne mit einer Rückzahlung besser dran sein. „Durch den Gutschein binde ich mich an den Veranstalter und sein Angebot. Ich bin nicht frei, mich umzuentscheiden“, sagt Bartel. Konkret heiße das, dass der Veranstalter die ursprüngliche geplante Reise im kommenden Jahr eventuell nicht mehr in der gleichen Form anbietet.

Was spricht für einen Gutschein? Da die Veranstalter aus wirtschaftlichen Gründen möglichst viele Gutscheine ausgeben wollen statt eine Rückzahlung zu leisten, bieten einige entsprechende Anreize. „Ein Gutschein kann interessant sein, wenn ich ein finanzielles Extra bekomme“, sagt Bartel.

So stellt Tui Kunden abgesagter Reisen bis zu 150 Euro Reiseguthaben extra in Aussicht, wenn sie sich für eine Gutschrift statt eine Rückerstattung entscheiden. DER Touristik gewährt für die Gutschein-Wahl einen Rabatt von 50 Euro auf die nächste Buchung. Und FTI legt 200 Euro für Extra-Leistungen am Reiseziel drauf, wenn Kunden auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Bei der Reederei Aida Cruises gibt es einen Zehn-Prozent-Bonus. Die Angebote gelten nach Angaben der Veranstalter für alle betroffenen Gäste, deren Urlaube wegen der Reisewarnungen nicht stattfinden konnten, unabhängig vom Buchungszeitpunkt. Einlösbar sind die Gutscheine in der Regel bis Ende 2021.

„Wenn man Vertrauen in den Veranstalter hat, weil man schon öfter mit ihm unterwegs war, dann kann man das machen“, sagt Bartel. Das Risiko, dass ein Gutschein bei einer Insolvenz des Veranstalters seinen Wert verliert und das Geld weg ist, bestehe nicht mehr. Die Bundesregierung wolle die Gutscheine gegen eine Pleite absichern.

Nach Angaben des Deutschen Reiseverbands entscheiden sich lediglich zehn bis 20 Prozent der Verbraucher dafür.

(dpa)
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