Ratgeber Was die Aufhebung der Reisewarnung für Urlauber bedeutet

Berlin · Am 15. Juni will die Bundesregierung die Reisewarnung für 29 europäische Länder aufheben und durch Reisehinweise ersetzen. Was bedeutet das für Urlauber?

  Durch die Aufhebung der Reisewarnung rückt der Strandurlaub wieder in greifbare Nähe.

Durch die Aufhebung der Reisewarnung rückt der Strandurlaub wieder in greifbare Nähe.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wenn die Reisewarnung für ein Land aufgehoben ist, bieten Reiseveranstalter meist auch wieder Pauschalurlaub dorthin an. Es sei denn, andere außergewöhnliche Umstände beeinträchtigen eine Reise dennoch erheblich. „Müssen Sie zum Beispiel unmittelbar nach dem Ausstieg aus dem Flieger vorsorglich eine 14-tägige Quarantäne antreten, dürfte der Urlaub erheblich beeinträchtigt sein“, sagt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin.

Es ist nicht gesagt, dass sofort wieder Auslandsreisen angeboten werden. Schauinsland-Reisen etwa will erst ab 26. Juni generell wieder Flugreisen anbieten, Alltours ab 25. Juni.

Wollen Urlauber ihre Reise nach Mitte Juni in eines der Länder aus Sorge vor Corona nicht antreten, müssen sie nun womöglich Stornokosten zahlen. Es besteht nur dann ein Recht auf gebührenfreien Rücktritt von der Reise, wenn die wegen außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Das gelte etwa bei einer gravierenden Änderung der Reiseroute oder wenn vormals gebuchte Hotels, Sehenswürdigkeiten oder Veranstaltungen aus dem Programm geflogen sind. Hier komme es auf den Einzelfall an, sagt Fischer-Volk.

Wie genau die Reisehinweise für die einzelnen Länder ausfallen werden, spiele ebenfalls eine Rolle. Finden sich darin Aussagen, die auf außergewöhnliche Umstände schließen lassen, könnte ein kostenloser Reiserücktritt weiter möglich sein. „In diesem Zusammenhang sind stets die gebuchten Reiseinhalte und die aktuellen Gegebenheiten vor Ort zu bewerten“, so Fischer-Volk.

Pauschalreisende haben umfassende Rechte, wenn vom Veranstalter versprochene Leistungen nicht erbracht werden. Bei Reisemängeln lässt sich ein Teil des Geldes zurückfordern. Ansprüche bestehen laut Fischer-Volk auch ohne ein Verschulden des Veranstalters. Daher könnten sich diese nicht mit Verweis auf Corona herausreden.

Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot, sondern lediglich eine Empfehlung des Auswärtigen Amtes. Individualtouristen können bereits vor dem 15. Juni ins Ausland starten, sofern Transport und Einreise ins jeweilige Land möglich sind. Das Risiko tragen Urlauber selbst. Solange für einen Staat weiterhin eine Reisewarnung besteht, werden Veranstalter aber keine Reisen dorthin anbieten. Das schließt – nach derzeitigen Plänen – vorerst wohl auch beliebte Urlaubsländer wie Ägypten, Tunesien und die USA ein.

Urlauber sollten sich nicht darauf verlassen, dass das Auswärtige Amt sie zurückholt, sollte sich die Pandemie wieder verschlimmern. Die erste große Rückholaktion sei ein Kraftakt gewesen, der sich nicht wiederholen werde, machte die Bundesregierung deutlich. 

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort